Schmerzensgeld für Opfer von Beslan
13. April 2017Die Kläger, darunter Überlebende und Angehörige von Opfern, sollen jeweils zwischen 5000 und 30.000 Euro erhalten - insgesamt rund drei Millionen Euro. Die Straßburger Richter kamen zu dem Schluss, Russland habe angesichts der unnachgiebigen Haltung der Geiselnehmer vor einer schwierigen Entscheidung gestanden, die bei dem Sturm der Schule angewandte Gewalt sei aber unverhältnismäßig gewesen.
Am 1. September 2004 hatte ein pro-tschetschenisches islamistisches Kommando eine Grundschule in Beslan in der Kaukasusrepublik Nordossetien überfallen und rund 1200 Menschen zwei Tage lang als Geiseln gehalten. Bei der Erstürmung der Schule durch russische Sicherheitskräfte am 3. September wurden mehr als 330 Menschen getötet, darunter 186 Kinder. 750 weitere Menschen wurden verletzt.
"Erhebliche Mängel" beim Krisenmanagement
Nach offizieller russischer Darstellung hatten die Rebellen vor der Erstürmung der Schule mehrere Sprengsätze gezündet. Augenzeugen berichteten hingegen, es seien Sprengsätze "außerhalb" der Schule gezündet worden.
Das Straßburger Gericht warf Russland "erhebliche Mängel" beim Krisenmanagement sowie einen unverhältnismäßigen Einsatz von Waffen wie Panzerkanonen, Granat- und Flammenwerfern vor. Der Einsatz sei weder sorgfältig vorbereitet noch ausreichend kontrolliert worden. Zudem hätten die Behörden nicht genug unternommen, um den Angriff zu verhindern, obwohl Hinweise auf mögliche Pläne für einen Anschlag auf eine Bildungseinrichtung in der Region vorgelegen hätten. So seien weder die Schule noch die Öffentlichkeit gewarnt worden.
Kremlsprecher Dmitry Peskov bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als "inakzeptabel". Das von sieben Richtern und einer Kammer gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Russland kann binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, muss dies aber nicht.
hk/se (dpa, afp)