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Motassadeq muss in Haft bleiben

7. August 2014

Er half den Attentätern vom 11. September und bekam dafür 15 Jahre Haft. Nun wollte Motassadeq vorzeitig entlassen werden, doch der BGH winkte ab: Für die Richter hat er nicht viel von seiner Gefährlichkeit verloren.

Mounir El Motassadeq im Jahr 2007 (Foto: Getty Images)
Bild: Getty Images

Der Helfer der Attentäter des 11. September 2001, Mounir El Motassadeq, wird nicht vorzeitig aus seiner Haft entlassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine dagegen gerichtete Beschwerde El Motassadeqs abgewiesen. Die Richter halten ihn für eine vorzeitige Freilassung für zu gefährlich, wie die "Bild"-Zeitung und die Deutsche Presse-Agentur übereinstimmend berichten. Motassadeq war 2007 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. "Die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung kann derzeit unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht verantwortet werden", heißt es in dem Gerichtsbeschluss.

Der BGH bestätigte damit das Hamburger Oberlandesgericht (OLG), das die vorzeitige Haftentlassung zuvor abgelehnt hatte. Motassadeq hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Er war 2007 wegen Beihilfe zu den Terroranschlägen zum 11. September 2001 in den USA verurteilt worden. Im Januar hatte er dem BGH zufolge insgesamt zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Nach dieser Zeit ist eine vorzeitige Haftentlassung möglich. In einer Abwägung konnten die Richter Motassadeq aber keine gute Prognose stellen: Er habe sich in der Haft zwar gut verhalten und verfüge über eine "stabile familiäre Entlassungssituation in Marokko", hieß es.

"Islamistisch jihadistische Einstellung"

Andererseits sei er aber immer noch sehr beeinflussbar und in der Zwischenzeit nicht von seiner "islamistisch dschihadistischen Einstellung" abgerückt. Die Richter sehen es daher als möglich an, das Motassadeq sich in einem entsprechenden Umfeld "islamistisch motivierten Gewalttaten nicht verschließen wird". Die Entscheidung muss allerdings nicht für alle seine restlichen Haftjahre gelten. Grundsätzlich kann Motassadeq weitere Anträge auf vorzeitige Haftentlassung stellen.

In dem weltweit ersten Prozess um die Terroranschläge in den USA hatte das OLG Motassadeq im Februar 2003 wegen Beihilfe zum Mord sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der BGH hob die Entscheidung im März 2004 auf. Danach folgten mehrere weitere Prozesse, bis Motassadeq 2007 schließlich doch 15 Jahre Haft bekam.

Am 11. September steuerten Anhänger des Terrornetzwerks Al-Kaida zwei entführte Passagiermaschinen als fliegende Bomben in den Nord- und Südturm des World Trade Center. Außerdem flogen die Attentäter eine Maschine in das Pentagon in Washington, ein weiteres gekapertes Flugzeug stürzte im Bundesstaat Pennsylvania auf ein Feld. Bei den Gewalttaten starben insgesamt 2983 Menschen.

sti/wl (dpa)

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