Urteil: Haftstrafen für Versklavung von jesidischen Mädchen
13. Juli 2026
Das Oberlandesgericht München verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Mann und eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren gegen die Frau. Beide waren Mitglieder der Terrororganisation Islamischer Staat (IS), der Mann wurde dafür bereits in einem früheren Prozess rechtskräftig verurteilt. Nun wurden die Angeklagten unter anderem wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen durch die Versklavung und die Vergewaltigung verurteilt.
Der IS beging gezielt schwerste Verbrechen an Mitgliedern der Religionsgemeinschaft der Jesiden, was von der Deutschland als Völkermord eingestuft wird. Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll sagte, bei dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe die Angeklagten dabei nicht stellvertretend für die Gräuel des IS verurteilt, sondern für ihre eigenen Taten. Diese fanden auf syrischem Staatsgebiet statt.
"Selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert"
Eine der damaligen Sklavinnen verfolgte als Nebenklägerin den Prozess vor Ort, während der Urteilsbegründung brach die junge Frau immer wieder in Tränen aus. Richter Stoll zitierte aus ihrer Zeugenaussage: "Wir Jesidinnen waren die Sklavinnen - selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert als wir." Ihre ganze Kindheit sei nur Leid gewesen. Über das zweite von den Angeklagten versklavte Mädchen lagen nur Zeugenaussagen per Video vor. Sie beschrieb darin den Umgang als "sehr grausam".
Der nun verurteilte Mann wurde 1981 im Irak geboren. Er kam 2002 nach Deutschland, arbeitete als Friseur und wurde Vater. Ab 2013 soll er sich in einer salafistisch geprägten Moschee in Münchner radikalisiert haben und 2015 in den Irak ausgereist sein. Dort soll er kurz darauf - auf Druck von deren Familie - seine 1996 geborene Frau geheiratet haben.
Frau unterstützte die Vergewaltigungen
Auf Wunsch der Frau kaufte der Mann 2015 laut Gericht auf einem Basar ein fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin. Im Jahr 2017 kam noch ein zwölfjähriges Mädchen dazu. Beide Kinder vergewaltigte der Mann nach Überzeugung des Gerichts. Dies sah das Gericht unter anderem durch Gutachten von Sachverständigen als belegt an.
Die Vergewaltigungen wurden demnach von der Frau unterstützt. In einem der Fälle legte diese der Zwölfjährigen Kleider bereit und behauptete, sie solle sich für eine Hochzeit schön machen - danach sei dann der Mann in das Zimmer gekommen und habe das Kind vergewaltigt. Die Frau selbst verbrühte laut Gericht in einem Fall die Hand des jüngeren Mädchens mit heißem Wasser - ein Fall von wiederholter Folter der Kinder.
Das junge Mädchen sei immer wieder auch bewusst überfordert worden und habe nie kindgerecht leben dürfen. Beide Opfer seien bis heute schwer traumatisiert und infolge der Versklavung erkrankt.
Ihre eigene Religion hätten die Kinder nicht ausüben dürfen und stattdessen islamische Glaubensregeln befolgen müssen. Wie Richter Stoll sagte, ist es damit die erste Verurteilung in Deutschland wegen der Überführung von Opfern in eine andere Volksgruppe, also die Umerziehung der Jesidinnen zum Islam. So habe die jüngere der Sklavinnen ihre Muttersprache verlernt und benötige einen Dolmetscher für Telefonate mit ihrer Mutter, sie habe auch ihre Religion verloren.
gri/AR (afp, dpa)