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Erneut Todesstrafe für Badie

11. April 2015

Die Muslimbruderschaft steht seit Monaten im Fadenkreuz der ägyptischen Justiz. Ihr Chef, Mohammed Badie, wurde inzwischen schon mehrmals zum Tode verurteilt. Doch noch ist Berufung möglich.

Mohammed Badie hinter Gittern - Symbolbild (Foto: AFP/Getty Images)
Bild: El-Shahed/AFP/Getty Images

Ein ägyptisches Gericht hat den Anführer der islamistischen Muslimbruderschaft, Mohammed Badie, erneut zum Tode verurteilt. 13 weitere ranghohe Mitglieder der verbotenen Organisation müssen ebenfalls die Todesstrafe fürchten. Den Verurteilten wird vorgeworfen, Angriffe auf Polizei und Militär in Auftrag gegeben zu haben, mit dem Ziel, "Chaos zu verbreiten". Dazu hätten sie eine "Operationszentrale" aufgebaut, um landesweit Attacken zu koordinieren. Das Kriminalgericht in Kairo bezieht sich damit auf die Unruhen, die auf den Sturz des früheren Staatschefs Mohammed Mursi im Sommer 2013 folgten.

Weitere 37 Angeklagte, unter ihnen der Aktivist und US-Staatsbürger Mohammed Soltan, wurden zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Badie und zahlreiche andere Führungspersönlichkeiten der Muslimbruderschaft sind bereits in früheren Verfahren zum Tod verurteilt worden. Die Urteile können vor dem ägyptischen Kassationsgericht angefochten werden, das bereits tausende Todesstrafen wieder aufgehoben hat.

Verurteilungen im Schnellverfahren

Ägyptens früherer Staatschef Mursi war durch das Militär gestürzt worden. Anschließend gelangte der heutige Staatschef Abdel Fattah al-Sisi an die Macht. Die Behörden gehen seitdem hart gegen Mursi-Anhänger vor. Demonstrationen wurden gewaltsam aufgelöst, Tausende Anhänger der bald als "Terrororganisation" verbotenen Muslimbruderschaft inhaftiert.

Die wiederholten Massenprozesse, bei denen im Schnellverfahren Hunderte Islamisten zum Tode verurteilt werden, stehen international in der Kritik. Menschenrechtsorganisationen beklagen, dass sich die Angeklagten nicht ausreichend verteidigen können und die Anklagen konstruiert und politisch motiviert seien. Außerdem würden die Beschuldigten in der Untersuchungshaft misshandelt und gefoltert.

nin/sp (dpa, afpe, rtr)

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