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Terrorismus

Mutmaßlicher IS-Chefanwerber bleibt in U-Haft

5. April 2018

Der mutmaßliche Deutschland-Chef des IS, Abu Walaa, bleibt in Haft. Ein Gericht lehnte einen Antrag auf Freilassung ab. Walaa steht unter Verdacht, junge Menschen in Deutschland in IS-Kampfgebiete geschickt zu haben.

Abu Walaa bei Prozess in Celle
Der mutmaßliche IS-Anwerber Abu Walaa bleibt in UntersuchungshaftBild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte

Nach jahrelangen Ermittlungen begann vor sechs Monaten der Prozess gegen den mutmaßlichen Chefanwerber des "Islamischen Staats" (IS) in Deutschland. Abu Walaa ist seitdem in Untersuchungshaft und wird es weiterhin bleiben. Das entschied das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle. Der Senat lehnte einen Antrag der Verteidigung auf Freilassung ab.

Es bestehe kein dringender Tatverdacht, argumentierte die Verteidigung. Das Gericht entschied hingegen, dass der Vorwurf der Unterstützung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nicht widerlegt sei. Außerdem bestehe weiterhin Fluchtgefahr. Vier weitere mutmaßliche IS-Anhänger stehen zusammen mit Abu Walaa vor Gericht.

Rekrutierung in Kriegsgebiete

Abu Walaa, ein ehemaliger Imam, soll junge Menschen insbesondere im Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen und im niedersächsischen Hildesheim islamistisch radikalisiert und in IS-Kampfgebiete geschickt haben. Zwei der Rekrutierten sollen später im Irak Selbstmordattentate verübt haben, bei denen es viele Todesopfer gab. Ein weiterer soll im Sicherheitsapparat des IS tätig gewesen sein. Auch der Attentäter des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Berlin, Anis Amri, soll in Kontakt zu Walaa gestanden haben. Laut Berichten hat er möglicherweise sogar dessen Anschlag mit einem Lastwagen im Dezember 2016 autorisiert.

Die Anklage stützt sich maßgeblich auf die Aussage eines 23-jährigen Deutschtürken, der als Jugendlicher in islamistische Kreise geriet. Nach seiner Schilderung reiste er mit Hilfe von Abu Walaas Netzwerk nach Syrien aus. Später habe er sich vom IS abgewandt und mit den Sicherheitsbehörden kooperiert.

pgr/se (dpa, afp)

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