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Mutmaßlicher Kriegsverbrecher wieder in Kroatien

25. Februar 2002

– Bis Prozessbeginn Haftentlassung unter Auflagen

Zagreb, 21.2.2002, HINA, kroat.

Der kroatische General, Rahim Ademi, ist am Donnerstag (21.2.) in Zagreb eingetroffen. Er ist nach dem Beschluss des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag (ICTY – MD) bis zu seinem Prozessbeginn aus der Untersuchungshaft entlassen worden. (...) Ademi befand sich seit dem 25. Juli letzten Jahres in Gewahrsam des Tribunals, nachdem er sich freiwillig gestellt hatte. Er wird beschuldigt, als Befehlshaber die Verantwortung für Kriegsverbrechen an der serbischen Bevölkerung während der Aktion in Medacki Dzep (Krajina – MD) 1993 getragen zu haben.

Der Strafgerichtshof nahm am Mittwoch den Antrag von Ademis Verteidigung an, ihn vorläufig bis zum Prozessbeginn, der voraussichtlich frühestens 2003 stattfindet, aus der Haft zu entlassen. Dem Antrag der Verteidigung wurde seine persönliche Erklärung beigefügt, ferner eine Bürgschaft der kroatischen Regierung, eine Empfehlung des Präsidenten der Republik sowie ein Schreiben des Bürgermeisters von Split (weil Ademi dort wohnhaft ist – MD) im Namen der Bevölkerung, in dem seine Freilassung gefordert wird.

Laut Beschluss des ICTY muss sich Ademi in der Gemeinde in der Republik Kroatien aufhalten, in der er gemeldet ist; er muss seinen Wohnsitz dem Innenministerium und dem Sekretariat des Tribunals mitteilen. Er wird seinen Aufenthaltsort lediglich dann ändern können, wenn er sieben Tage zuvor das Innenministerium und das Sekretariat des Tribunals darüber in Kenntnis gesetzt hat. Er wird sich einmal wöchentlich bei der Polizei melden müssen, wobei es auch möglich ist, dass sein Aufenthaltsort unangekündigt überprüft wird.

Ademi darf kein öffentliches Amt in Kroatien bekleiden. Falls er einer neuen Beschäftigung nachgehen möchte, muss er dies dem Tribunal melden und Angaben über den Arbeitgeber innerhalb von drei Arbeitstagen weiterleiten. Laut ICTY-Beschluss darf General Ademi "über seinen Fall mit niemandem, außer mit seinem Anwalt, sprechen". Ferner darf er keinen Kontakt zu den Medien hegen.

Die Republik Kroatien ist dazu verpflichtet, die Erfüllung der ICTY-Auflagen zu gewährleisten (...). Die kroatischen Behörden sind ferner dazu verpflichtet, für die persönliche Sicherheit Ademis zu sorgen sowie monatlich das Tribunal über die Einhaltung der Auflagen zu unterrichten. (md)