1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Prozess wegen Übernahmeschlacht um VW

12. Oktober 2017

Der milliardenschwere Streit um die Folgen der gescheiterten VW-Übernahme durch Porsche wird vor Gericht verhandelt. Der Übernahmeversuch hatte zu heftigen Kursturbulenzen geführt - was einige Anleger viel Geld kostete.

Emblem - VW Volkswagen und Porsche
Bild: picture-alliance/dpa/F. Kraufmann

Im Streit über Milliardenforderungen von Anlegern wegen der geplatzten Übernahme von Volkswagen durch Porsche vor neun Jahren hat das Musterverfahren begonnen. Zu Prozessbeginn vor dem Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle am Donnerstag führte Richter Matthias Wiese zunächst in den Streitfall ein. Geklagt haben mehrere Hedgefonds und Privatanleger. Sie sehen sich durch die Porsche Automobil Holding SE (PSE) getäuscht, als diese 2008 versuchte, den viel größeren Wolfsburger Autobauer unter ihre Kontrolle zu bringen.

Der auf Musterklagen spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Tilp sagte vor Beginn des Prozesses: "Wir sind angetreten, um zu gewinnen." Seine Kanzlei habe neue Argumente und Dokumente und werde Zeugen benennen, um die Vorwürfe gegen die PSE und Volkswagen zu belegen. Anleger seien durch die falsche Kommunikation von Porsche "rasiert" worden, betonte Tilp. Die beklagte Porsche SE hat mehrfach erklärt, dass sie die Klagen für unbegründet hält.

Porsche soll getäuscht haben

Die Sportwagenschmiede Porsche hatte sich von 2005 an in Trippelschritten bei VW eingekauft, im März 2008 aber bestritten, dass sie den Wolfsburger Konzern beherrschen wollte. Als die Stuttgarter wenige Monate später bekanntgaben, dass sie sich den Zugriff auf fast drei Viertel der VW-Stammaktien gesichert hatten, sprang die Aktie des Wolfsburger Autobauers auf mehr als 1000 Euro. Investoren, die auf einen fallenden Kurs der VW-Aktie gewettet hatten, wurden von dem rapiden Kursanstieg überrascht und erlitten deswegen hohe Verluste. Die Anleger warfen Porsche eine Täuschung vor.

Als Musterklägerin hat das Oberlandesgericht die Inkassogesellschaft ARFB bestimmt. Die anderen Kläger sind so genannte Beigeladene. Ziel des Prozesses nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) ist ein Richterspruch, der für alle Kläger bindend ist. Insgesamt geht es in dem Rechtsstreit um Forderungen von über fünf Milliarden Euro. Porsche hält die Klagen für unbegründet.

Bislang waren Anleger mit Klagen gegen Porsche nicht erfolgreich. Die Ex-Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter wurden in einem Strafprozess im vergangenen Jahr vom Vorwurf der Marktmanipulation freigesprochen.

ul/dk (rtr, dpa)

 

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen