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Politik

Das Kreuz mit dem Hakenkreuz

29. August 2018

Hakenkreuz, Hitlergruß, Horst-Wessel-Lied: Die Verwendung und Verbreitung von Nazi-Symbolen ist in Deutschland verboten. Doch zahlreiche Ausnahmeregelungen sorgen für Verwirrung. Ein Überblick.

Deutschland Hakenkreuz und ein durchgestrichener Davidstern
Bild: picture-alliance/dpa/D. Reinhardt

Auf den ersten Blick ist die Gesetzeslage eindeutig: Kennzeichen und Symbole verfassungswidriger Organisationen sind nicht erlaubt. Laut Paragraph 86 des Strafgesetzbuchs gehören dazu Fahnen, Abzeichen, Uniformen, Parolen, Lieder und Grußformen. Auch Symbole von legalen Organisationen und Parteien, die den verfassungswidrigen Parteien oder Vereinigungen zum Verwechseln ähnlich sind, fallen unter das Verbot.

Angeführt wird die Liste der verbotenen Nazi-Symbole vom Hakenkreuz, Hitlers Kopfbild, der SS-Sigrune und dem "Hitlergruß". 1983 kam aufgrund seiner Ähnlichkeit der "Widerstandsgruß" oder"Kühnengruß" von der "Aktionsfront Nationaler Sozialisten/ Nationaler Aktivisten" hinzu.

Ebenfalls auf dem Index stehen laut Bundesamt für Verfassungsschutz unter anderem folgende Symbole und Kennzeichen: Das Keltenkreuz der verbotenen "Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/ Partei der Arbeit", Obergauarmdreieck vom "Bund deutscher Mädel", Gauabzeichen, Totenkopfsymbol der SS-Verbände der NSDAP, Standarte des Führers, Reichskriegsflagge, Blutorden, Armbinden mit Hakenkreuz, SS-Dolch und Skinhead-Abzeichen mit Sigrunen.

In der Broschüre über Rechtsextremismus gibt der Bundesverfassungsschutz einen Überblick über Nazi-Symbole Bild: BfV

Zwischen 1980 und 2015 stufte der Verfassungsschutz insgesamt 46 Organisationen und Vereine als verfassungswidrig ein, darunter die "Nationalen Sozialisten Chemnitz", die 2014 vom Sächsischen Innenministerium verboten wurden. Auch ihre Symbole dürfen im öffentlichen Raum nicht verwendet werden. Verstöße können mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Viele Verbote, viele Ausnahmen

Doch so eindeutig die Verbote auf den ersten Blick sind, so häufig sorgen die vielen Ausnahmeregelungen für Verwirrung. Denn Nazi-Symbole sind nicht verboten, wenn sie der "staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen".

Definitiv erlaubt ist nach bisheriger Rechtssprechung die Verwendung von Volkssturmarmbinden, bei denen das Hakenkreuz verdeckt ist, die Reichskriegsflagge 1867-1921, das stilisierte Keltenkreuz als T-Shirt-Aufdruck, die Lebensrune und Odalrune.

Verwirrend: Das Tragen eines Nazi Sweatshirts der Marke "Consdaple" unter einer halboffenen Jacke ist strafbar, ohne Jacke, wie auf dem Bild, hingegen nichtBild: Imago/R. Wölk

Handy mit Hakenkreuz

Oft ist es ein scheinbar unbedeutendes Detail, dass darüber entscheidet, was bereits verboten, und was noch erlaubt ist. So dürfen Bürger in Deutschland zwar Gegenstände besitzen, die mit Hakenkreuzen, SS-Runen oder anderen verfassungsfeindlichen Symbolen versehen sind, aber nur solange sie garantieren können, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen diese wahrnimmt. Es ist zum Beispiel legal, ein Mobiltelefon zu besitzen, das mit Nazi-Symbolen bestückt ist.

Auch das Verkaufsverbot von Waren mit Nazi-Symbolen weist Löcher auf. Zwar ist es rechtlich einwandfrei, auf einem Flohmarkt einen alten original SS-Helm zu verkaufen, die Runen auf der Oberfläche müssen jedoch mit einem Aufkleber abgedeckt sein. Der Verkauf von neu hergestellten Nazi Repliken hingegen ist verboten.

Satire darf alles

Schlechter Scherz? Das "Nazi-Schnitzel" der "Heute Show" kritisierte den Rechtsruck in Österreich Bild: heute-show.de

Zu den offiziell genehmigten Ausnahmen gehören "satirische oder künstlerische Verfremdungen" von Nazi-Symbolen. Die Satire-Sendung "Heute Show" im ZDF testete im April 2016 die Grenzen aus, als die Redaktion die Montage eines Hakenkreuzes aus Schnitzel auf Facebook postete, und diese mit einem Slogan zu den bevorstehenden Wahlen in Österreich versah. Die Staatsanwälte griffen nicht ein.

Auch ein durchgestrichenes Hakenkreuz ist erlaubt, wenn damit die nationalsozialistische Ideologie bekämpft werden soll. Dies entschied am 15. März 2007 der Bundesgerichtshof. Ein durchgestrichenes Hakenkreuz, so die Richter, würde "in eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringen." 

Die jüngste Lockerung gab in der vergangenen Woche die unabhängige Prüfstelle "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK) auf der "Gamescom" in Köln bekannt: Nicht nur in Filmen, auch in Computer- und Videospielen können in Deutschland künftig Nazi-Symbole wie Hakenkreuze gezeigt werden.

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