Nazis vor Gericht: Die Nürnberger Prozesse
19. November 2025
"Hiermit klage ich folgende Personen wegen Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an: Hermann Wilhelm Göring. Rudolf Heß. Joachim von Ribbentrop…."
Der Saal 600 im Nürnberger Justizpalast ist bis auf den letzten Platz gefüllt, als Chefankläger Robert H. Jackson einen Namen nach dem anderen vorliest. Seine Liste ist lang. Der "Hauptkriegsverbrecherprozess" gegen 24 ranghohe Vertreter des NS-Staates beginnt am 20. November 1945 in Nürnberg. Mehr als 230 Zeugen werden in den nächsten 218 Verhandlungstagen befragt, 300.000 Erklärungen verlesen, 16.000 Seiten Protokoll geschrieben werden.
Die Wahl Nürnbergs als Gerichtsort war kein Zufall. Die bayerische Stadt war zuvor Schauplatz der Parteitage der Nationalsozialisten gewesen. Hier inszenierte das NS-Regime seine Macht, und hier wurden die Nürnberger Gesetze verkündet - jene rassistischen und antisemitischen Gesetze, die den Weg zum Holocaust bereiteten. Und genau deshalb sollte hier nun Gerechtigkeit geübt werden.
Verbrechen dürfen nicht ungestraft bleiben
Es war das erste Mal überhaupt, dass führende Vertreter eines Staates persönlich für ihre menschenverachtenden Taten zur Rechenschaft gezogen wurden. Ein Novum im internationalen Rechtssystem. Doch nachdem Deutschland den Krieg verloren hatte, waren sich die Siegermächte - die USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion - einig: Die Verbrechen des Dritten Reichs durften nicht ungestraft bleiben. Millionen Menschen waren dem Nazi-Regime zum Opfer gefallen - ermordet in Konzentrationslagern, durch Krieg, Hunger, Versklavung und Zwangsarbeit.
Wichtig dabei war auch erstmals die Frage nach der individuellen Schuld des Einzelnen. "So ein Staatenlenker wie Hermann Göring konnte sich bis dahin - möglicherweise dachte er das auch - darauf verlassen, dass Deutschland, der Staat, für den er handelt, verantwortlich gemacht wird, nicht aber er selbst", erklärt der Rechtswissenschaftler Philipp Graebke im Gespräch mit der DW.
Niemand bekannte sich schuldig
Als die Verhöre beginnen, erklärt ein Angeklagter nach dem anderen sich für "nicht schuldig". "Die Massentötungen sind ausschließlich und ohne Beeinflussung auf Befehl des Staatsführers Adolf Hitler erfolgt", verkündet Julius Streicher, ein fanatischer Antisemit und Herausgeber der hetzerischen Zeitung "Der Stürmer", die jahrelang NS-Propaganda verbreitete.
Hitlers persönlicher Pressechef Walther Funk versagte Juden in seiner Funktion als Reichsbankpräsident den Zugang zu ihren Bankkonten. Außerdem ließ er die Wertgegenstände der in den Vernichtungslagern ermordeten Juden, darunter auch ihr Zahngold, an die Reichsbank weiterleiten. In Nürnberg sagt er vor Gericht aus: "Durch von mir angeordnete Maßnahmen ist kein Mensch ums Leben gekommen. Fremdes Eigentum habe ich stets geachtet. Immer war ich darauf bedacht, Menschen in der Not zu helfen. Und ihnen, soweit wie es in meinen Kräften stand, Glück und Freude in ihr Dasein zu bringen."
Ein selbstbewusstes "Nicht schuldig!" reklamiert auch Reichsmarschall Hermann Göring, mitverantwortlich für den Bau der ersten Konzentrationslager, für sich. "Ich habe bereits gesagt, dass ich nicht einmal annähernd wusste, in welchem Ausmaß diese Sache stattfand", antwortet er auf die Frage, ob es eine Politik gegeben habe, die auf die Ausrottung der Juden abzielte. Er wisse nur, dass die Auswanderung der Juden geplant war, nicht ihre Ausrottung.
Zwölf Todesurteile, sieben Haftstrafen
Die führenden Nazis zeigten keine Reue und schoben die Schuld konsequent allein auf Hitler. Ihn konnte man nicht mehr belangen, hatte er doch in den letzten Kriegstagen Selbstmord begangen.
Doch alles Leugnen nutzte nichts. Die Beweise waren erdrückend. Filme aus Konzentrationslagern. Zeugenaussagen von Überlebenden. Briefe und Befehle der Täter. Zum ersten Mal sah die Welt, was in den Lagern Auschwitz-Birkenau, Buchenwald oder Bergen-Belsen für Gräuel begangen worden waren.
Am 1. Oktober 1946 endete der erste Nürnberger Prozess. Das Gericht verhängte gegen die angeklagten hochrangigen Nazi-Größen zwölf Todesurteile, sieben Haftstrafen und drei Freisprüche.
Deutsche sahen Prozesse als "Siegerjustiz"
"Als die Angeklagten verurteilt sind, denken die meisten Deutschen: 'Jetzt haben wir die wirklich Schuldigen an den Haken bekommen und damit ist auch gut'", sagt Bernhard Gotto vom Institut für Zeitgeschichte München - Berlin.
Seine Kollegin Stefanie Palm ergänzt: "Durch die Nürnberger Prozesse hat sich eine gewisse Erzählung in der deutschen Bevölkerung etabliert: (...) Alle anderen hätten ja nur ausgeführt, seien nur Mitläufer gewesen, hätten keine Schuld gehabt! (…) Eine Art Opferperspektive wurde eingenommen: 'Wir sind die Opfer dieser kleinen Clique um Hitler.'"
Insofern standen die meisten Deutschen den zwölf Nachfolgeprozessen gegen Juristen, Ärzte oder Industrielle ablehnend gegenüber. Das Tribunal galt als "Siegerjustiz", "weil damit sofort die Frage aufgeworfen wird, wie weit reicht denn diese Verantwortung für die Naziverbrechen", so Gotto.
"Und dann sind es auf einmal nicht mehr nur Göring und Keitel, die Wehrmacht, Himmler und natürlich Hitler, die die Deutschen verführt haben sollen, sondern dann wird die Last dieser Schuld auf mehr Schultern verteilt und das hat die Mehrheit der Deutschen nicht akzeptieren wollen."
Vorläufer des Internationalen Strafgerichtshofs
Heute gelten die Nürnberger Prozesse als Meilenstein des Völkerrechts. 1945 hoffte man, dass die in Nürnberg angewandten Rechtsstandards künftig allumfassend gelten würden. Kein Kriegsverbrecher sollte sich mehr allein auf die Macht seines Amtes oder auf die Gesetze im eigenen Land berufen können.
"Wenn wir davon ausgehen, dass im Schwurgerichtsaal im Nürnberger Justizpalast 1945 das internationale Strafrecht erstmals auf den Plan tritt, können wir über die Traditionslinie der UN-Kriegsverbrechertribunale in den 1990er-Jahren bis hin zur Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (…) wirklich eine direkte Verbindungslinie ziehen", so der Rechtswissenschaftler Philipp Graebke.
"Es hat aber sicherlich nicht dazu geführt, dass wir von 1946 an eine lückenlose Durchsetzung des internationalen Strafrechts gesehen hätten oder die heute sehen würden."
Erst 1998 wurde der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gegründet, 2002 nahm er seine Arbeit auf. Aber nicht alle Staaten erkennen ihn an. Unter den 125 Vertragsstaaten fehlen die wichtigsten Großmächte: die USA, Russland, China, Indien. Auch Israel ist nicht dabei.
Ist der IStGH nur ein Papiertiger?
Aber selbst Staaten, die den Strafgerichtshof anerkennen, haben sich bereits über Haftbefehle hinweggesetzt. Bisher galt für angeklagte Machthaber: Wer nicht ins Gefängnis will, muss einfach nur zu Hause bleiben.
Inzwischen ist nicht einmal das mehr nötig. So reiste Wladimir Putin, gegen den ein Haftbefehl wegen der Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland vorliegt, im September 2024 in die Mongolei und wurde dort mit allen Ehren empfangen. Man ist dort wirtschaftlich hochgradig abhängig vom mächtigen Nachbarn.
Wegen seines Angriffskrieges konnte der IstGH Putin übrigens nicht anklagen: Im Gegensatz zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit kann das Gericht einen Staatschef nur dann wegen eines Invasionsbefehls belangen, wenn dessen Land den IStGH auch anerkennt.
Auch gegen Benjamin Netanjahu liegt ein Haftbefehl vor. Israels Staatschef habe palästinensische Zivilisten aushungern und töten lassen, so der IStGH. Doch bei einem Besuch in Ungarn Ende 2024 sicherte Regierungschef Viktor Orbán seinem Gast demonstrativ freies Geleit zu.
Auch in Deutschland würde Netanjahu wohl unbehelligt bleiben: "Ich halte es für eine ganz abwegige Vorstellung, dass ein israelischer Ministerpräsident die Bundesrepublik Deutschland nicht besuchen kann", sagte der frischgewählte Bundeskanzler Friedrich Merz im Februar dieses Jahres - eine Haltung, die auch schon sein Vorgänger Olaf Scholz eingenommen hatte.
Ob ein Kriegsverbrecher am Ende den Richtern vorgeführt wird, hängt also vom Eifer der Mitgliedstaaten ab. Den Haag selbst fehlen die Mittel und die Befugnisse, die Verdächtigen auf die Anklagebank zu bringen.