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Die Neonazi-Datei kommt

18. Januar 2012

Mit einem Bündel von Maßnahmen will die Bundesregierung den braunen Sumpf trocken legen. Das Terror-Abwehrzentrum arbeitet bereits. Polizei und Geheimdienste sollen ihre Erkenntnisse künftig zentral speichern dürfen.

Mitglieder und Anhänger der Jungen Nationalen (JN), der NPD-Jugendorganisation, marschieren bei einer NPD-Kundgebung in München auf, einige schwenken rot-weiße Fahnen mit dem Aufdruck 'JN' (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Im ersten Moment war Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger skeptisch. "Was soll das Neue an so einer Datei sein?", entgegnete die FDP-Politikerin auf die Forderung von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), eine zentrale Neonazi-Datei einzurichten. Ganz neu ist die Idee einer solchen Datei tatsächlich nicht, denn bereits seit 2001 existieren verschiedene sogenannte Verbunddateien, in denen Informationen über rechte und linke Gewalttäter sowie politisch motivierte Ausländerkriminalität gesammelt werden.

Justizministerin lenkt ein

Kompromissbereit: Justizministerin und InnenministerBild: picture-alliance/dpa

Inzwischen hat die Justizministerin dem Drängen ihres Kabinettskollegen weitestgehend nachgegeben. Unter dem Eindruck der im November 2011 bekannt gewordenen rechtsterroristischen Mordserie und zahlreicher Pannen der Sicherheitsdienste soll die neue Datenbank zu einer der schärfsten Waffen im Kampf gegen Neonazis werden. Nach dem Willen der Bundesregierung dürften künftig die Polizei, der Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst (MAD) ihre Informationen über Rechtsextremisten in der geplanten Neonazi-Datei bündeln. Die bereits existierende Datei über rechte Gewalttäter wird dagegen ausschließlich von Polizeibehörden gespeist und genutzt.

Behörden werden zur Weitergabe von Daten verpflichtet

Die neue Datenbank wird also sehr viel mehr Informationen enthalten und einem größeren Nutzerkreis zur Verfügung stehen. Davon versprechen sich die Befürworter, rechtsextremistische Strukturen früher erkennen und verfolgen zu können. Die 2011 als "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) bekannt gewordene Terrorgruppe, auf deren Konto mutmaßlich zehn Morde gehen, blieb vor allem wegen mangelhafter Kommunikationsstrukturen zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden lange Zeit unentdeckt. So sind beispielsweise die Verfassungsschutzämter der 16 deutschen Bundesländer bislang nicht verpflichtet, dem zentralen Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ihre Informationen mitzuteilen. Künftig müssen alle an der Neonazi-Datei beteiligten Behörden ihre Erkenntnisse weitergeben.

Nicht alle Neonazis werden erfasst

BKA-Chef ZierckeBild: dapd

Entscheidend für die Aufnahme in die Neonazi-Datei ist dem Gesetzentwurf zufolge, dass es sich um Personen handelt, die vermutlich einer terroristischen Vereinigung angehören, einer rechtsextremistisch motivierten Gewalttat beschuldigt werden oder zu Gewalt aufrufen. Unbehelligt sollen Neonazis bleiben, die nicht als potentielle Gewalttäter eingeschätzt werden. Rechtsextremistische Profile werden schon bald viel präziser sein als bislang. Persönliche Daten wie Name, Alter, Herkunft und Familienstand sollen ebenso zentral gesammelt werden können wie Informationen über den Besitz von Autos, Waffen und Bankkonten.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, bezeichnete die Neonazi-Datei als "zentralen Informationskern" des Abwehrzentrums gegen Rechtsterrorismus, das im Dezember 2011 seine Arbeit aufgenommen hat. Darin arbeiten alle Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zusammen. Das neue Instrument habe nichts mit Gesinnungsschnüffelei zu tun, betonte Ziercke. Niemand gelange aufgrund "bloßer Vermutungen" in die Neonazi-Datei. Um sie möglichst aussagekräftig zu gestalten, würden die deutschen Behörden auch mit Diensten anderer Länder Informationen austauschen, ergänzte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm.

Nur die Linke ist dagegen

Verfassungsschutz-Chef FrommBild: dapd

Bedenken gegen die Neonazi-Datei äußerte die oppositionelle Linke im Deutschen Bundestag. Sowohl die Sicherheitsbehörden als auch der Verfassungsschutz hätten "mehr als genug Instrumente und Kompetenzen zur Bekämpfung des rechten Terrors", erklärte der Innenpolitiker Jan Korte. Es sei ein "Armutszeugnis" für die Bundesrepublik, dass wegen schlecht arbeitender Behörden nun Grundrechte eingeschränkt werden sollten, kritisiert Korte. Alle anderen im Parlament vertretenen Parteien haben keine Bedenken gegen die Neonazi-Datei. Eine breite Zustimmung zu den erweiterten Befugnissen für die Sicherheitsbehörden gilt deshalb als sicher.

Lob und Tadel vom Datenschützer

Lob und Tadel verteilte der vom Parlament gewählte Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Er begrüße es, dass die Verknüpfung von Daten der Neonazi-Datei bis Anfang 2016 zeitlich befristet und dann auf ihre Wirksamkeit überprüft würde. Seine grundsätzlichen Bedenken gegen die mit der neuen Datei fortgesetzte "immer intensivere informationstechnische Zusammenführung" von Polizei und Nachrichtendiensten seien dadurch aber nicht ausgeräumt, fügte der ranghöchste deutsche Datenschützer hinzu.

Autor: Marcel Fürstenau
Redaktion: Nils Naumann

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