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Politik

Neue Klagen gegen Elbvertiefung gescheitert

28. November 2017

Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen die Vertiefung der Elbe abgelehnt. Damit hat die umstrittene Maßnahme, die Hamburgs Hafen für Containerschiffe besser erreichbar machen soll, eine weitere Hürde genommen.

Deutschland Elbbagger im Hamburger Hafen
Schiffsbagger in der Fahrrinne vor dem Hamburger StadtzentrumBild: Imago

Die Gegner der geplanten Elbvertiefung hatten in die neuen Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf sowie von Elb- und Küstenfischern große Erwartungen gesetzt. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nicht zu ihren Gunsten entschieden. Bei den Planungen zur Vertiefung des Flusses hätte es von Seiten der Behörden keine größeren Fehler oder Abwägungsmängel gegeben, entschieden die Richter.

Für die Wirtschaft  - gegen den Naturschutz

Die Behörden hätten dem Interesse an einer besseren Nutzbarkeit der Elbe für große Containerschiffe auf dem Weg zum Hamburger Hafen den Vorrang geben dürfen gegenüber den widerstreitenden Interessen der Kläger. Die Elbe soll bereits zum neunten Mal vertieft werden. Der Fluss soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Metern unabhängig von der Flut und mit bis zu 14,50 Meter bei Flut den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können.

Cuxhaven und Otterndorf hatten ins Feld geführt, dass die Elbvertiefung gravierende Auswirkungen auf den Tourismus und den Hochwasserschutz haben werde. Zum Beispiel drohten eine weitere Verschlickung des Watts oder gefährlich hohe Wellen in zwei Flussbädern. Die Fischer fürchten um ihre Existenz, weil traditionelle Fangplätze wegfielen.

Bereits im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem ersten großen Urteil die Planungen für die Elbvertiefung als weitgehend rechtmäßig bestätigt. Damals ging es um die Einwände der Umweltverbände BUND und NABU, die die umfassendsten Klagerechte haben.

Dritte Klagerunde im Dezember

Mit dem zweiten Urteil zur Elbvertiefung besteht allerdings immer noch keine endgültige Rechtssicherheit. Im Dezember steht in Leipzig noch ein dritter Schwung an Klagen zur mündlichen Verhandlung an. Dann geht es um die Belange von Privatpersonen sowie von Boden- und Wasserverbänden. Zudem müssen die Planer auch noch nachbessern, weil in der ersten Entscheidung im Februar einzelne Planungsmängel festgestellt worden waren. Unter anderem wurden Flächen für den bedrohten Schierlings-Wasserfenchel gesucht, der in dem Umweltverfahren eine große Rolle gespielt hatte. Die nachgebesserten Planunterlagen sollen voraussichtlich im Januar fertiggestellt werden.

qu/se (dpa, rtr)

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