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Politik

Neue Regeln für den Familiennachzug

Kay-Alexander Scholz
1. August 2018

Die Bundesregierung will steuern, wer in Deutschland Schutz finden kann. Ab August gibt es neue Regeln für die Gruppe der vorübergehend Schutzberechtigten, Familienangehörige nachzuholen. Was heißt das genau?

Libanon - Syrische Flüchtlingskinder
Bild: Getty Images/AFP/M. Zayyat

Für wen gilt die neue Regelung?

Das neue Gesetz gilt nur für diejenigen, die nicht persönlich oder wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe verfolgt werden, denen aber dennoch in ihren Heimatländern ernsthafter Schaden droht. Sie werden "subsidiär Schutzberechtigte" genannt. Derzeit sind das zum Beispiel viele Flüchtlinge aus Syrien. Im vergangenen Jahr erhielten rund 98.000 Personen diesen Schutzstatus. Das waren rund 16 Prozent aller Asylanträge. In diesem Jahr (Januar bis Juni) sind es bislang viel weniger, nämlich 14.000 (11 Prozent).

Warum gibt es eine Neuregelung?

Es ist gerade Mal drei Jahre her, dass Subsidiäre überhaupt eine Möglichkeit für einen Familiennachzug bekamen. Anfang 2016 jedoch, auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise, wurde die Regelung für zwei Jahre ausgesetzt. Die neue Regelung ist ein Kompromiss, weil der Familiennachzug auf 1000 Personen pro Monat begrenzt wird. Sie ist eine Kann-Regelung, es besteht kein Rechtsanspruch auf Familiennachzug. Allerdings kann, wer einen Negativbescheid bekommt, natürlich eine gerichtliche Überprüfung beantragen. 

Wer darf kommen?

Die Regelung gilt für die sogenannte Kernfamilie. Das sind der Ehegatte, Kinder unter 18 Jahren oder Eltern von minderjährigen Kindern. Hat ein Mann mehrere Ehefrauen in seinem Heimatland, gilt die Regelung nur für eine Ehefrau. Da es in manchen Ländern keine Standesämter gibt, werden auch anders geschlossene Ehen - zum Beispiel durch Imame - anerkannt. Geschwister von hier lebenden Minderjährigen zählen nicht zur Kernfamilie.

Steigen die Chancen auf dauerhaften Schutz?

Nein, der Familiennachzug soll keine Auswirkungen auf den eigenen Aufenthaltsstatus haben. Hier zählt allein der jeweilige Schutzgrund.

Was passiert mit abgelehnten Anträgen?

Wenn jemand in einem Monat nicht drankommt, weil das Kontingent schon voll ist, bleibt der Antrag auf dem Stapel. Ein neuer Antrag ist also nicht nötig.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?

Entscheidend sind "humanitäre Gründe", so steht es im neuen Gesetz - Paragraf 36 des Aufenthaltsgesetzes. Genannt sind darin: die Dauer der Trennung von der Familie, ob Minderjährige betroffen sind, ob Gefahr für Leib und Leben besteht oder jemand schwer krank ist. Pluspunkte gibt es für diejenigen, die Wohnung oder Unterhalt nachweisen können, Deutschkenntnisse haben oder ein Studium in Deutschland. Straftaten bringen Negativpunkte. Schwere Straftaten sind ein K.o.-Kriterium. Es gibt noch anderen K.o.-Kriterien, wenn die Ehe zum Beispiel erst nach der Flucht geschlossen wurde.

In Berlin lebende Flüchtlinge demonstrieren gegen die Aussetzung des Familiennachzugs für anerkannte Flüchtlinge oder Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz Bild: Imago/snapshot

Gibt es schon eine Warteliste?

Theoretisch liegen schon Anträge für drei Jahres-Kontingente vor. Denn es gibt bislang (Stichtag 20.7.) bereits 34.000 Terminanfragen bei deutschen Botschaften und Konsulaten. Dort muss jeder, der nach Deutschland über den Familiennachzug kommen will, persönlich vorsprechen - das gilt auch für Kinder. Teilweise sind die Anfragen aber bereits aus den Vorjahren. So dass man in Berlin annimmt, dass sich einige schon erledigt haben könnten. Die Anträge werden in der Regel chronologisch abgearbeitet.

Wer bearbeitet die Anträge?

Das ist ganz schön kompliziert. In die Bearbeitung der Anträge sind mehrere Behörden involviert. Bei den Botschaften und anderen Auslandsvertretungen werden alle "auslandsbezogenen Sachverhalte" geprüft, wie die Frage der Identität oder den familiären Verhältnissen. Gibt es ein Okay, geht der Antrag nach Deutschland zu den Sicherheits- und Auslandsbehörden. Hier findet die zweite Stufe der Prüfung der "Inlandsachverhalte" statt - also zum Teil der Familie, die schon hier ist. Diese Daten gehen dann wieder an die Botschaften, die alle Informationen zusammenfassen und an das Bundesverwaltungsamt zur Entscheidung schicken.

Wer entscheidet am Ende?

Die Entscheidung darüber, welche 1000 Personen das Recht auf Familiennachzug und ein Visum für eine Einreise nach Deutschland bekommen, fällt das Bundesverwaltungsamt in Köln. Es ist direkt dem Bundesinnenministerium unterstellt. Der Bescheid gilt immer nur für eine Person, nicht zum Beispiel für alle Kinder auf einmal. Denn jeder Fall wird einzeln geprüft. Der Bescheid wird an die Botschaft geschickt, die dann das Visum ausstellt.

Was passiert nach einem positiven Bescheid?

Nach der Entscheidung wird ein Visum für drei Monate erteilt. In diesem Zeitpunkt muss man nach Deutschland einreisen. Die Ausländerbehörden erteilen dann die Aufenthaltserlaubnis.

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