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Politik

Neue Regeln für die Lobbyisten

11. September 2020

Zum ersten Mal steht ein Gesetzentwurf der großen Koalition zur Einführung eines Lobbyregisters auf der Tagesordnung des Bundestags. Die Koalition will mehr Transparenz. Kommt jetzt wirklich Licht ins Dunkel?

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Bild: Getty Images/A. Berry

Der Gesetzentwurf für die Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag sieht vor, dass sich Interessenvertreter für Lobbyarbeit künftig unter bestimmten Voraussetzungen registrieren müssen. Falsche Angaben sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht soll es auch Sanktionen geben. An diesem Freitag diskutiert erstmals das Bundestagsplenum über den Entwurf von Union und SPD.

Amthor, Guttenberg, Fritsche und andere …

Immer wieder spielen Lobbyisten eine unrühmliche Rolle. So ist das geplante Lobbyregister auch eine Reaktion auf jüngste Affären und Skandale: Zuletzt waren der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor, der Ex-Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt Klaus-Dieter Fritsche und der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (beide CSU) in den Fokus geraten. Amthor war wegen einer Nebentätigkeit und Lobbyarbeit für das US-amerikanische IT-Unternehmen Augustus Intelligence stark in die Kritik geraten. Für den inzwischen insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard wiederum hatten Fritsche und zu Guttenberg Lobbyarbeit betrieben.

Das Ziel: Transparenz

In dem Gesetzentwurf der Koalition heißt es, "das Unbehagen der Öffentlichkeit" über den Einfluss von Interessensvertretern auf die Politik verstärke sich "in zunehmendem Maße". Mit dem Begriff Lobbyismus würden "in der öffentlichen Wahrnehmung vornehmlich illegitime Einflussversuche partikularer Interessenorganisationen" verbunden. Dieser Eindruck sei geeignet, das Vertrauen "in die Politik und die Legitimität parlamentarischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu beschädigen".

Klare Regeln für Lobbyisten

Dem soll das neue Gesetz entgegenwirken. Dahinter steht die Hoffnung auf weitgehende Transparenz beim Lobbyismus in Deutschland. In dem Entwurf, der nach neuesten Aussagen aus der Unionsfraktion nun nicht nur für den Bundestag, sondern auch für die Bundesregierung eingerichtet werden soll, wird ausdrücklich der Terminus "Interessenvertretung" für Lobbyismus verwendet. "Interessenvertretung ist jede Tätigkeit zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungsprozess des Deutschen Bundestages samt seinen Organen, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen", heißt es dort.

Lobbyisten müssen in die Schranken gewiesen werden, fordern viele ParlamentarierBild: picture-alliance/Flashpic/J. Krick

In dem Lobbyregister sollen neben Namen und Anschrift unter anderem eine Beschreibung der Tätigkeit und Angaben zu den Auftraggebern enthalten sein. Außerdem müssen die Unternehmen Angaben zu den jährlichen Lobbyausgaben ohne Personalkosten machen sowie zu Zuwendungen und Spenden oberhalb von 20.000 Euro. Auch die Jahresabschlüsse sollen offengelegt werden. In das öffentlich einsehbare Register muss sich jemand demnach eintragen lassen, wenn diese Tätigkeit "regelmäßig betrieben wird, auf Dauer angelegt ist, für Dritte erfolgt" oder wenn innerhalb der vorangegangenen drei Monate mehr als 50 unterschiedliche Interessenvertretungskontakte aufgenommen wurden.

Laut Schätzungen gibt es mehr als 5000 Lobbyisten in Berlin, die an der Schnittstelle zwischen Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft als professionelle Berater agieren. Dabei stehen sie stets für die Interessen einer bestimmten Gruppe oder eines bestimmten Akteurs. Fast 800 von ihnen verfügen über einen Hausausweis für den Bundestag.

qu/rb (afp, dpa, Deutscher Bundestag)

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