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Politik

Neues Burka-Verbot in der Schweiz

23. September 2018

Im Kanton Tessin gibt es schon ein Verhüllungsverbot. Nun zieht St. Gallen als zweiter Schweizer Kanton nach. Im Volksmund ist von Burka-Verbot die Rede. Die Verschleierung muslimischer Frauen soll verhindert werden.

Dänemark Burka-Verbot
Bild: picture-alliance/Scanpix Denmark/L. Meilandt Mathiesen

Knapp 67 Prozent der Wähler waren dafür, wie die Regierung mitteilte. Der Kanton liegt südlich des Bodensees und hat rund 500.000 Einwohner. Die Kantonsverwaltung hatte das Verbot bereits beschlossen, und zwar für alle Fälle, in denen die Verhüllung "die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet". Gegner wollten die Entscheidung kippen und forderten deshalb das Referendum.

Vermummte Fußballfans brechen das Verbot

Der Kanton Tessin im Süden hatte 2016 als erster in der Schweiz ein Verhüllungsverbot eingeführt. Nach Angaben der Behörden gab es dort in den ersten zwei Jahren weniger als 50 Vorkommnisse. In 90 Prozent dieser Fälle verstießen vermummte Fußballfans gegen das Gesetz.

Nach dem Referendum in St. Gallen wollen rechte Politiker nun landesweit in der Schweiz über ein Verhüllungsverbot abstimmen. Sie haben bereits genügend Unterschriften für ihre Initiative "ja zum Verhüllungsverbot" eingereicht. Im Jahr 2009 hatten sie schon per Volksabstimmung durchgesetzt, dass an Moscheen keine neuen Minarette gebaut werden dürfen. Von den Türmen aus werden Muslime traditionell fünf Mal am Tag zum Gebet gerufen.

Frankreich als Vorreiter

Als erstes europäisches Land hatte Frankreich 2011 das öffentliche Tragen von Burka und Nikab verboten. Belgien folgte noch im gleichen Jahr. In Dänemark und Österreich wurden in den vergangenen zwei Jahren entsprechende Verbote eingeführt. In den Niederlanden gibt es seit 2016 ein eingeschränktes Verhüllungsverbot.

In Deutschland und einer Reihe anderer europäischer Länder wird ein solches Verbot diskutiert. In Italien findet keine Debatte um ein Untersagen der Vollverschleierung statt. Dort gibt es bereits seit den 1970er Jahren ein generelles Verbot, Kleidung zu tragen, die die Identifizierung der Person erschweren könnte.

haz/kle (afp, dpa)

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