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Neues Miliz-Gesetz in Tadschikistan soll Menschenrechte besser schützen

8. April 2004

Bonn, 7.4.2004, DW-RADIO / Russisch

Die Abgeordneten der unteren Kammer des tadschikischen Parlaments haben auf ihrer Sitzung am Mittwoch (7.4.) das Gesetz "Über die Miliz" einstimmig verabschiedet. Das Gesetz regelt unter anderem die Struktur und die Hauptrichtlinien der Tätigkeit der Milizorgane, die Rechte und Pflichten der Milizionäre, aber auch, in wie weit Milizionäre wegen gesetzwidrigen Vorgehens gegen Bürger zur Rechenschaft gezogen werden können. Der stellvertretende Vorsitzende des Parlamentsausschusses für Rechtsordnung, Verteidigung und Sicherheit, Tuchta Potschomullojew, sagte der Deutschen Welle, man werde nun stärker darauf achten, dass Milizionäre Menschenrechte einhalten.

Tuchta Potschomullojew: "Mitarbeiter der Miliz wird man bei Verstößen gegen die Bürgerrechte nun verstärkt zur Verantwortung ziehen. Beispielsweise werden Mitarbeiter der Miliz disziplinäre, materielle und strafrechtliche Verantwortung bei der Missachtung der Gesetze, bei Machtmissbrauch und bei Überschreitung der Dienstvollmachten tragen. Wenn Mitarbeiter der Miliz die Rechte und Interessen von Bürgern, Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen einschränken und dies einen Schaden verursacht, müssen die entsprechenden Organe der Miliz Maßnahmen ergreifen und die Rechte wiederherstellen und sich, wenn ein Bürger es verlangt, öffentlich entschuldigen. Dies war im bisherigen Gesetz nicht enthalten."

Ferner erlaubt das Gesetz es Mitarbeitern der Miliz, nur noch dann ungehindert Büros und Privatwohnungen zu betreten, wenn sie nachweisen können, dass ein Strafverfahren eröffnet worden ist und wenn gewichtige Beweise für die verübte Straftat vorliegen. Ein eigener Artikel regelt, wie sich die Ordnungshüter bei der Festnahme einer Person zu verhalten haben. Von nun an ist gesetzlich festgeschrieben, dass Mitarbeiter der Miliz die Festgenommenen über deren Rechte aufklären müssen. Wenn dies nicht geschieht, können sich die Festgenommenen an ein Gericht wenden.

Tuchta Potschomullojew: "Nach einer Festnahme vor allem Minderjähriger muss die Miliz unverzüglich die Eltern der Festgenommenen informieren und innerhalb von 24 Stunden die Staatsanwaltschaft. Dies war weder im bisherigen Gesetz noch in der Strafprozessordnung Tadschikistans vorgesehen. Im jetzigen Gesetz ‚Über die Miliz‘ ist dies nun geregelt."

Übrigens sind unabhängige Experten der Ansicht, dass man nicht erwarten darf, dass das Gesetz sofort umgesetzt wird. Untersuchungen der Liga weiblicher Juristen des Landes über den Einsatz von Folter in Tadschikistan haben gezeigt, dass in fast 90 Prozent aller Fälle die Festgenommen nicht über ihre Rechte aufgeklärt werden. Nur wenige Bürger wagen es, sich über ein gesetzwidriges Vorgehen der Milizionäre zu beschweren, weil sie Repressionen fürchten. (MO)