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Neues Werbegesetz in Tadschikistan verabschiedet

30. Mai 2003

Köln, 28.5.2003, DW-radio / Russisch

Am Mittwoch (28.5.) haben auf einer Sitzung des Unterhauses des tadschikischen Parlaments die Abgeordneten in zweiter Lesung das Gesetz "Über die Werbung" einstimmig verabschiedet. Das erstmals im Lande verabschiedete Gesetz wurde in den vergangenen Monaten von Medienvertretern aufmerksam verfolgt. Es berichtet Nigora Buchari-sade:

Seit Februar wurde in der Öffentlichkeit über den neuen Gesetzentwurf heftig diskutiert. Experten internationaler Organisationen und Journalisten betonten, der Gesetzentwurf schränke die Einnahmen, die unabhängige Medien aus der Werbung erhielten, ein, was die Exstenz jener Medien bedrohe. Die Abgeordneten berücksichtigten die Vorschläge der Diskussionsteilnehmer und im abschließenden Gesetzentwurf wurden mehr als 150 Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt, darunter auch solche, die den Umfang der Werbung in der Presse, aber auch im Radio und Fernsehen betreffen. Das verabschiedete Gesetz unterscheidet zwischen staatlichen und privaten Medien. In den staatlichen elektronischen Medien darf der Umfang der Werbung nicht mehr als zehn Prozent der täglichen Sendezeit betragen und bei den nichtstaatlichen nicht mehr als 30 Prozent. In der staatlichen Presse darf der Werbeumfang 25 Prozent und in der nichtstaatlichen Presse 40 Prozent nicht übersteigen. Das neue Gesetz verbietet die Werbung für Tabak, alkoholische Produktion, Drogen, Pornografie, aber auch für alle Arten von Waffen, mit Ausnahme ziviler Waffen. (MO)