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Neues Zollgesetz in Serbien

7. Januar 2004

– Erzeugnisse im Wert von über 100 US-Dollar müssen verzollt werden

Belgrad, 6.1.2004, TANJUG, serb.

Mit Beginn des Jahres 2004 ist in Serbien das neue Zollgesetz in Kraft getreten. Die Kontrolle an den Grenzpunkten soll stichprobenartig, aber auch eingehender sein, berichtet das Blatt "Vecernje Novosti". Die Bürger werden Zoll für alle Erzeugnisse im Wert von über 100 US-Dollar zahlen. Eine Ausnahme bilden gedrucktes und aufgenommenes Material aus den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft, sowie Verbrauchsgüter, welche kostenlos aus dem Ausland kommen. Persönliches Gepäck ist natürlich auch vom Zoll ausgenommen. Dasselbe gilt auch für Arzneimittel für den persönlichen Bedarf. Für importierte Haushaltswaren und Geräte werden die Bürger einen einheitlichen Zollsatz von zehn Prozent auf Waren bis zum Wert von 3.000 Euro bezahlen. Dazu kommen noch 20 Prozent Steuern. Ausländer, welche die serbische Staatsbürgerschaft bekommen haben und in Serbien ihren ständigen Wohnsitz haben, werden Haushaltsgeräte und Kraftfahrzeuge zollfrei einführen können, die sie jedoch im Zeitraum von fünf Jahren nicht veräußern dürfen. (fp)