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GesellschaftDeutschland

Nicht nur Sylt: 368 Polizeieinsätze wegen "L'amour toujours"

10. Juli 2024

Eine eher belanglose Partyhymne wird von Rechtsextremisten für ihre Parolen missbraucht: Ein Medienbericht macht das Ausmaß deutlich. Doch zwei Bundesländer wollten sich dazu nicht äußern.

Wiedergabe von "L'amour toujours" auf einem Smartphone
Wiedergabe von "L'amour toujours" auf einem Smartphone: Missbraucht von DemokratiefeindenBild: Michael Bihlmayer/CHROMORANGE/picture alliance

Eigentlich ist Gigi D'Agostinos "L'amour toujours" ein Liebeslied. Doch der Partysong wurde von Rechten gekapert. Mittlerweile führt das in ganz Deutschland zu Polizeieinsätzen. Dass Demokratiefeinde nicht nur auf der Nordseeinsel Sylt Hitlergrüße zeigen und rassistische Parolen zu dem Song grölen, machte nun eine Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) deutlich. 

Von Oktober bis Juni sei in mindestens 368 Fällen in Deutschland die Polizei alarmiert worden, weil zu dem italienischen Popsong ausländerfeindliche Parolen skandiert oder verfassungsfeindliche Symbole gezeigt wurden.  

Es gab Vorfälle auf Volksfesten, auf privaten Gartenfeiern und selbst in Klassenzimmern, berichtet RND. Immer wieder sind Jugendliche involviert, die Videos von den Straftaten auf Instagram oder Snapchat hochladen. So wurde das umgetextete Lied mehrfach auf Schulhöfen gesungen und wenigstens einmal sogar mitten im Unterricht.

Bayern und Sachsen "nicht in der Lage" sich zu äußern

Einzelne Bundesländer teilten auf Nachfrage von RND detailliert mit, wie viele Vorfälle bekannt sind und was genau geschah. Die meisten Fälle wurden in Nordrhein-Westfahlen gemeldet, dem bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands. Dort wurde von November bis Juni 96-mal die Polizei gerufen, weil beim Abspielen des Liedes rassistische und verfassungsfeindliche Äußerungen gemacht wurden.

Tatotort "Pony-Club" auf Sylt: Hier grölten Party-Gäste an Pfingsten rassistische Parolen zu "L'amour toujours"Bild: Lea Sarah Albert/dpa/picture alliance

In Baden-Württemberg gab es bis Anfang Juli 40 Fälle, in Mecklenburg-Vorpommern 45. Bayern und Sachsen sahen sich laut RND-Informationen als einzige Bundesländer "nicht in der Lage, überhaupt Informationen mitzuteilen". 

Lied allein noch keine Straftat

Das Abspielen des Lieds an sich stelle aber noch keine Straftat dar, teilte die Berliner Polizei RND mit. Selbst die berüchtigte Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus", die bei dem Lied skandiert wird, ist laut der Staatsanwaltschaft Neuruppin in Brandenburg nicht per se strafbar. Doch häufig komme es vor, dass dabei der Hitlergruß gezeigt oder ein Hitlerbärtchen angedeutet werde. Spätestens dann liege eine Straftat vor. 

Das aus dem Jahr 1999 stammende Lied hatte im Mai durch ein viral gegangenes Video eines Vorfalls in der Bar Pony-Club auf der norddeutschen Ferieninsel Sylt für Empörung gesorgt. Ähnliche Vorfälle waren im Anschluss auch von Volksfesten in Bayern und Niedersachsen gemeldet worden. 

pdo/AR (afp, epd, rnd) 

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