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Nie wieder eine Diktatur

Richard Fuchs18. September 2015

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Was heute fest in der Verfassung verankert ist, musste einst hart errungen werden.

Berlin Grundgesetz vor Reichstag (Foto: DPA)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Verfassung in Deutschland, das so genannte Grundgesetz, schützt die Freiheit des Einzelnen, garantiert seine Würde und stellt sicher, dass vor dem Gesetz alle Bürger gleich behandelt werden - egal, welcher Rasse, Herkunft, Sprache oder Religion sie sind. Außerdem unterwirft es staatliche Macht durch die Gewaltenteilung einer strengen Kontrolle - nie wieder soll ein Diktator in Deutschland herrschen können.

Mit dem Grundgesetz hat Deutschland die Lehren gezogen aus der Katastrophe des "Dritten Reiches", der nationalsozialistischen Diktatur unter Adolf Hitler von 1933 bis 1945. Viele Millionen Menschen kamen im von Deutschland angezettelten Zweiten Weltkrieg ums Leben, etwa sechs Millionen Juden wurden im Holocaust ermordet.

Nach 1945 entstand dann die Demokratie in Deutschland neu, zumindest im Westen des Landes. Dort wurde 1949 das heute noch gültige Grundgesetz verabschiedet. Dieses sollte als Übergangs-Verfassung dienen, bis Deutschland wiedervereinigt würde.

Die Gültigkeit des Grundgesetzes erstreckte sich zunächst auf die amerikanische, britische und französische Besatzungszone im Westen. In der sowjetischen Besatzungszone im Osten des Landes wurde ebenfalls 1949 die sozialistische Deutsche Demokratische Republik (DDR) gegründet, in der den Bürgern viele Freiheiten verwehrt waren, etwa Reisen ins westliche Ausland. Seit dem 3. Oktober 1990 gibt es nur noch eine wiedervereinigte Bundesrepublik Deutschland - und aus der Übergangslösung wurde die erste gesamtdeutsche Verfassung. Darauf basiert die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands.

Lehren aus der Geschichte

Ein föderaler Staat mit drei Ebenen wurde aufgebaut: Bund und Länder teilen sich die politische Macht. Die Länder übertragen zentrale Kompetenzen an den Bund, wirken aber an dessen Gesetzgebung mit. In anderen Bereichen sind die Länder in ihrer Gesetzgebung eigenständig. Die Kommunen sind die dritte, unterste Ebene. Gegen radikale, undemokratische Strömungen wurden Barrikaden geschaffen: die "wehrhafte Demokratie" erlaubt es, verfassungswidrige Parteien zu verbieten. 1952 wurde die neonazistische "Sozialistische Reichspartei" (SRP) und 1956 die "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD) verboten. Ferner kommt nicht jede Partei ins Parlament: Erst wenn sie bei einer Wahl die Fünf-Prozent-Hürde überwindet, ist sie im Parlament vertreten. Diese Regel soll dem Deutschen Bundestag Stabilität verleihen.

Exportschlager Staatsaufbau

Machtteilung, Grundrechte und Demokratie haben auch einen Wächter bekommen - das Bundesverfassungsgericht. Es überprüft auf Antrag Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit und hilft jedem Bürger, seine Rechte und Freiheiten gegenüber dem Staat durchzusetzen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht war im internationalen Vergleich lange Zeit ein Unikat, das weltweit kopiert wurde. Ein Beispiel ist Spanien, wo ein derartiges Gericht ebenfalls in der Verfassung verankert wurde.

Mehr Parteien erzwingen politische Kompromisse

Das Austragen gesellschaftlicher Konflikte und die Mobilisierung der Bürger zu Bundestags- und Landtagswahlen übernehmen in Deutschland die politischen Parteien. Zwei Volksparteien haben sich herausgebildet: die konservative CDU/CSU und die sozialdemokratische SPD. Aber auch andere politische Strömungen sind wahlweise im Bundestag und in den Landtagen vertreten: liberale und grüne Politiker kämpfen um Wähler, aber auch linke Ideen werden vertreten. Gesellschaftliche Interessen nimmt das politische System durch Verbände, Gewerkschaften und Interessengruppen auf. In ihnen kann sich jeder Bürger engagieren.

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