Niederlage für Schavan
20. März 2014Schavan hatte sich damit gegen die Aberkennung des Titels durch die Uni Düsseldorf vor gut einem Jahr wehren wollen. Sie selbst erschien am Donnerstag nicht vor Gericht- sie war zu der mündlichen Verhandlung auch nicht persönlich geladen.
Der Doktorvater sollte geladen werden
Kurz vor der Entscheidung hatte Schavans Anwalt noch Beweisanträge gestellt. Er wollte Schavans Doktorvater als Zeugen laden und durch das Gericht ein externes Gutachten zur wissenschaftlichen Zitierweise in den 1980er Jahren einholen lassen.
Außerdem argumentierten die Anwälte Schavans, die Doktorarbeit beinhalte zwar handwerkliche Fehler, es gehe aber nicht um eine arglistige Täuschung oder Irreführung. Deshalb sei es angemessen von einem "minderschweren Fall" zu sprechen und diesen nur mit einer Rüge zu ahnden.
Doch das Gericht unter Vorsitz von Richterin Simone Feuerstein lehnte die Beweisanträge und die Erklärungen ab. Das Plagiatsverfahren sei formal korrekt abgelaufen.
Die Universität spricht von vorsätzlicher Täuschung
Die Universität Düsseldorf hatte der 58-Jährigen vorsätzliche Täuschung vorgeworfen. Die Doktorarbeit mit dem Titel "Person und Gewissen - Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung" hatte sie 1980 eingereicht - mit 24 Jahren. Sogenannte Plagiatsjäger hatten auf die Dissertation aufmerksam gemacht.
Wenige Tage nach dem Titelentzug war Schavan als Bundesministerin zurückgetreten. Sie zog sich auch aus den Führungsgremien der CDU-Bundespartei zurück und gehört derzeit als einfache Abgeordnete dem Bundestag an.
haz/wl (dpa, kna)