1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
PolitikEuropa

Noch eine Hoffnung weniger für Assange

15. März 2022

Im Fall Julian Assange ist eine weitere juristische Entscheidung gefallen. Der WikiLeaks-Gründer darf nun doch nicht vor das höchste britische Gericht ziehen. Droht ihm endgültig die Auslieferung an die USA?

Großbritannien | Demonstration für die Freilassung von Julian Assange
Demonstration für die Freilassung von Julian Assange in London (Archivfoto vom 11. August 2021)Bild: Ming Yeung/Getty Images

Der 7. Dezember 2010 war der bislang letzte Tag in Freiheit für Julian Assange. Danach lebte der WikiLeaks-Gründer eine Woche in Untersuchungshaft, anderthalb Jahre mit einer elektronischen Fußfessel, fast 82 Monate in der ecuadorianischen Botschaft in London - und seit bald drei Jahren im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh.

Vor allem das Asyl in der Botschaft sollte den heute 50 Jahre alten Australier vor einer Auslieferung in die USA schützen. Doch dieser Schritt erscheint inzwischen als immer wahrscheinlicher. Denn anders als erwartet darf Assange nun doch nicht vor das höchste britische Gericht ziehen.

Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens wird sich nicht mit seinem Berufungsantrag im Verfahren um seine Auslieferung an die USA befassen, weil es keine ausreichenden Rechtsgründe dafür gebe. 

Stella Morris: Auslieferung an ein Land, das Julian Assanges Mord plante

00:41

This browser does not support the video element.

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.

Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Machtmissbrauch und Kriegsverbrechen aufgedeckt habe und an dem nun ein Exempel statuiert werden solle.

Ist Assange suizidgefährdet?

Anfang 2021 hatte ein britisches Gericht die Auslieferung mit Blick auf die psychische Gesundheit Assanges in erster Instanz untersagt. Die zu erwartenden Haftbedingungen würden Assange sonst in den Suizid treiben, argumentierte die Richterin damals. Ansonsten befand sie das Auslieferungsersuchen als gerechtfertigt.

Im Berufungsverfahren legte Washington dann Zusicherungen über eine humane Behandlung Assanges in US-Gefängnissen vor - und war damit Ende des vergangenen Jahres erfolgreich: Der High Court gab grünes Licht für die Auslieferung. Diese Entscheidung wollte Assange vom Supreme Court überprüfen lassen, was zumindest der High Court auch zuließ, das höchste Gericht nun aber ablehnte.

Priti Patel ist am Zuge

Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen: Die Auslieferungsentscheidung muss nun von Innenministerin Priti Patel ratifiziert werden. Danach kann Assange versuchen, den Entscheid durch eine gerichtliche Überprüfung anzufechten. Dabei prüft ein Gericht die Legitimität der Entscheidung einer öffentlichen Stelle.

Bild: Jon Super/AP/picture alliance

Die Organisation Reporter ohne Grenzen bedauerte die Entscheidung des Supreme Courts und forderte das britische Innenministerium auf, "im Sinne von Journalismus und Pressefreiheit zu handeln und die Auslieferung von Assange abzulehnen und ihn ohne weitere Verzögerung aus dem Gefängnis freizulassen."

rb/wa (AFP, AP, dpa, Reuters)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen