1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Gesellschaft

Norwegen: Keine Vollverschleierung in Schulen

13. Juni 2017

Norwegen hat ein Verbot der Vollverschleierung auf den Weg gebracht. Künftig soll es in Kindergärten, Schulen und Hochschulen untersagt sein, sich komplett das Gesicht zu verhüllen.

Niederlande Demonstrantin trägt Burka in Den Haag
Bild: Getty Images/AFP/E. Daniels

Die Regierung in Oslo nahm einen entsprechenden Gesetzentwurf an. Verboten wäre demnach künftig neben der Burka auch der Gesichtsschleier Nikab, der nur die Augen freilässt. Aber auch Masken und Kapuzen mit Augenschlitzen sind betroffen.

Kommunikation kaum möglich

Integrationsminister Per Sandberg sagte: "Kleidung, die das Gesicht verhüllt, wie der Nikab und die Burka, haben keinen Platz in norwegischen Schulen." Nach Ansicht des Bildungsministeriums behindern islamische Schleier oder auch Masken die Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern. Sanktionen sind nicht vorgesehen.

De facto gibt es in Norwegen nur wenige Frauen, die sich vollständig verhüllen. Für Diskussionen hatte aber der Islamrat gesorgt: Der Dachverband muslimischer Organisationen ernannte eine Kommunikationsbeauftragte, die einen Nikab trug.

Seit 2013 stellen Konservative und Rechtspopulisten in Norwegen die Regierung. Am 11. September stehen Parlamentswahlen an. Norwegische Medien rechnen damit, dass auch die Opposition das Verbot der Gesichtsverhüllung unterstützt. Das Gesetz könnte damit im Frühjahr 2018 in Kraft treten.

Österreich geht ähnlich vor

In Österreich tritt am 1. Oktober ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum in Kraft. Bundespräsident Alexander Van der Bellen verlieh der Neuregelung durch seine Unterschrift Gesetzeskraft, obwohl er gesagt hatte, die im Mai vom Parlament beschlossene Maßnahme sei "kein gutes Gesetz". Wer ab Anfang Oktober vollverschleiert - etwa mit Burka oder Nikab - in die Öffentlichkeit tritt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 150 Euro rechnen.

Das Verbot der Vollverschleierung in Österreich  ist Teil eines Integrationsgesetzes, das für Flüchtlinge und Asylbewerber die Teilnahme an Sprachkursen, Staatsbürgerkunde, Bewerbungs- und Arbeitstrainings verpflichtend vorsieht. Wer die Teilnahme an dem zwölfmonatigen Integrationsprogramm verweigert, muss mit Kürzungen staatlicher Zuwendungen rechnen.

haz/cgn (dpa, afp)

 

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen