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Politik

NPD scheitert mit Klage in Straßburg

27. Oktober 2016

Die Neonazi-Partei beklagt eine starke Diskriminierung in Deutschland und beschwerte sich deshalb beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Richter in Straßburg sehen sich jedoch nicht zuständig.

Symbolbild Rechte Gewalt hat zugenommen
Bild: picture-alliance/dpa/M. Balk

Die NPD hatte vorgetragen, in Deutschland durch das laufende Verbotsverfahren am Bundesverfassungsgericht Benachteiligungen ausgesetzt zu sein. Ihrer Ansicht nach werde sie als verfassungswidrig stigmatisiert, was zu einer Beschneidung der Rechte führe und faktisch einem Verbot gleichkomme. Als Beispiele führte die NPD unter anderem die angebliche Stigmatisierung ihrer Mitglieder im öffentlichen Dienst an. Zudem habe die Partei große Schwierigkeiten, ein Bankkonto zu eröffnen oder in den Medien ausreichend vertreten zu sein.

Richter sehen keinen Handlungsbedarf

Da es auf nationaler Ebene ihrer Einschätzung zufolge keine Rechtsmittel gebe, mit denen sie sich dagegen wehren könne, sei es notwendig gewesen, sich an den Europäischen Menschengerichtshof zu wenden. Die Richter in Straßburg erklärten die Beschwerde jedoch für unzulässig. Der NPD stünden in Deutschland ausreichend Rechtsmittel zur Verfügung, um gegen angebliche Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen.

Die 1964 gegründete Nationaldemokratische Partei Deutschlands ist die mit Abstand größte rechtsextreme Partei in Deutschland. Im Jahr 2015 hatte sie nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz 5200 Mitglieder. Nach Verlusten bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern ist die NPD in keinem Landesparlament mehr vertreten. Seit Anfang März läuft zudem am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Verbotsverfahren gegen die Partei.

djo/sc (afp, dpa)

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