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NSU: Versagen, aber keine Kumpanei

Bernd Gräßler22. August 2013

Lange hat der Bundestag die Ermittlungspannen bei der Mordserie des rechtsextremen NSU untersucht. Fazit: Die Behörden haben versagt, aber die Täter nicht gedeckt. Die Sicherheitsarchitektur soll verbessert werden.

Der Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses wird durch Sebastian Edathy (rechts, SPD), Vorsitzender des Ausschusses an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in Berlin übergeben (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Ermittlungspannen bei der Serie von Morden an neun türkisch- und griechischstämmigen Migranten und einer Polizistin, die zwischen 2000 und 2007 vom "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) begangen wurden, sollen künftig als abschreckendes Lehrbeispiel für die Ausbildung von Polizisten dienen. Das ist eine von 47 Empfehlungen, die ein Bundestags-Untersuchungsausschuss der Politik gibt. Damit soll verhindert werden, dass sich derartige Fehler wiederholen. Es dürfe nicht sein, dass bei einem Kapitalverbrechen die Form der Ermittlungsarbeit davon abhängt, ob das Opfer einer ethnischen Minderheit angehört, sagte der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) bei der Vorstellung des fast 1400 Seiten langen Berichts in Berlin.

Die Gefährdung durch militante Neonazis dürfe nie wieder so unterschätzt oder bagatellisiert werden, betonte Edathy. Die Ermittlungen gegen den NSU, der erst 2011 aufflog, waren jahrelang in die falsche Richtung gelaufen, weil man Verbrechen in Kreisen der Organisierten Kriminalität vermutete und die Opfer selbst teilweise dem kriminellen Milieu zuordnete.

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Streit um Rassismus-Vorwurf

Der Ausschuss sei, so betonten mehrere Mitglieder, akribisch der Frage nachgegangen, ob die Behörden bewusst weggeschaut und die Mörder gedeckt hätten. Dafür habe man keinerlei Anhaltspunkte gefunden. Das CSU-Mitglied im Gremium, Stephan Stracke, sagte, das zentrale Ergebnis sei, dass es keine Kumpanei der Behörden mit dem NSU gegeben habe. Der gesamte Bericht ist – eine Seltenheit im Parlamentsalltag – von den Vertretern aller fünf Bundestagsfraktionen einstimmig beschlossen worden und soll am 2. September im Parlament beraten werden.

Auch den Vorwurf, die deutschen Behörden seien "auf dem rechten Auge blind", lässt der Bericht nicht gelten. Der CDU-Obmann im Ausschuss, Clemens Binninger, sagte der DW: "Was wir aber konstatiert haben im Bericht ist eine Art Betriebsblindheit, dass man eingefahren war in bestimmte Ermittlungsroutinen, immer so die gleichen Erfahrungsmuster angewandt hat."

Die Linken-Politikerin Petra Pau betonte allerdings, die Ermittlungen hätten aus ihrer Sicht "rassistische Züge" getragen. Eine Formulierung, die im gemeinsam beschlossenen Bericht nicht vorkommt.

Auf einer Pressekonferenz in Berlin kritisierten die Anwälte von Nebenklägern im NSU-Prozess, der gegenwärtig in München läuft, dass um "dieses Faktum, das groß und breit im Raum steht, nämlich Rassismus, ein Bogen gemacht wird". Der Ausschuss-Vorsitzende Edathy sieht dagegen keinen "strukturellen Rassismus" in deutschen Sicherheitsbehörden.

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Zu den zahlreichen Empfehlungen des Bundestags-Ausschusses gehört, dass in allen Fällen von Gewaltkriminalität, "die wegen der Person des Opfers einen rassistisch oder anderweitig politisch motivierten Hintergrund haben könnten", dieser Spur nachzugehen ist und dies auch dokumentiert wird. Auch der Verfassungsschutz soll für rechtsextreme Gefahren stärker sensibilisiert werden. Für den Umgang mit sogenannten Vertrauensleuten des Inlandsgeheimdienstes (V-Leuten) in den Reihen rechtsextremer Organisationen soll es künftig klare Standards geben.

Der in Berlin weilende türkische Außenminister Ahmet Davutoglu dankte der Bundesregierung für das deutsche Vorgehen bei der Aufarbeitung der NSU-Mordserie.

Neben dem Bundestags-Untersuchungsausschuss, der damit seine Arbeit abgeschlossen hat, gibt es noch parlamentarische Untersuchungsausschüsse in Sachsen und Thüringen. In München läuft der Prozeß gegen die als Mittäterin angeklagte Beate Zschäpe und weitere Unterstützer des NSU.

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