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Terrorismus

NSU-Prozess: Gericht will zum Abschluss kommen

7. März 2017

Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München den Beteiligten eine letzte Frist für Beweisanträge gesetzt. Das Drehbuch des Bekennervideos war als eines der letzten Beweismittel untersucht worden.

Deutschland NSU-Prozess in München | Richter Manfred Götzl
Richter Manfred Götzl will verhindern, dass sich der Prozess weiter in die Länge ziehtBild: picture-alliance/dpa/T. Hase

Das Oberlandesgericht München sichtete und verlas das handschriftliche Dokument. Darin sind zahlreiche Ausschnitte aus Paulchen-Panther-Trickfilmen aufgelistet, die später zum Teil auch im Bekennervideo der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) auftauchten. Außerdem finden sich in dem Drehbuch die Namen der neun Mordopfer, die mutmaßlich von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mit der immer identischen Pistole vom Typ "Ceska" erschossen wurden.

Der Nebenklageanwalt Yavuz Narin hatte die Sichtung der Aufzeichnungen beantragt, die mutmaßlich von Uwe Mundlos verfasst wurden. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl sagte, nunmehr seien "keine Anträge der Prozessbeteiligten mehr zu entscheiden, da diesen entweder nachgegangen wurde oder sie abschlägig beschieden wurden".

Für weitere Beweisanträge setzte Götzl den Beteiligten eine Frist. Die Parteien haben jetzt nur noch bis zum 14. März dafür Zeit. Gleichzeitig wies Götzl darauf hin, dass es möglich sei, zu spät eingereichte Hilfsbeweisanträge "wegen des Verdachts der Verschleppungsabsicht" abzulehnen.

Der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Terrorhelfer wegen der NSU-Mordserie und anderer Verbrechen dauert seit mehr als 350 Verhandlungstagen an. Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an der überwiegend rassistisch motivierten Serie von insgesamt zehn Morden angeklagt.

uh/wl  (dpa)

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