NSU-Prozess gegen Beate Zschäpes beste Freundin
5. November 2025
Sie mordeten, legten Bomben, überfielen Banken. Zehn Tote und dutzende Schwerverletzte gehen auf das Konto von Rechtsextremisten, die sich selbst "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) nannten. Ihren ersten rassistisch motivierten Mord an Enver Şimşek verübte die im Kern aus zwei Männern und einer Frau bestehende Terrorgruppe im September 2000. Das letzte Opfer, die Polizistin Michèle Kiesewetter, wurde 2007 erschossen.
Die Täter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sind tot
Vier Jahre später, im November 2011, enttarnte sich der NSU nach einem gescheiterten Banküberfall selbst. Auf der Flucht vor der Polizei töteten sich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos mutmaßlich selbst. Die überlebende Beate Zschäpe wurde 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt. Dabei stellte das Oberlandesgericht München (Bayern) die besondere Schwere der Schuld fest. Vier gleichzeitig angeklagte NSU-Unterstützer erhielten Gefängnisstrafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren.
Und nun, gut sieben Jahre nach dem Ende des ersten NSU-Prozesses, beginnt am 6. November vor dem Oberlandesgericht Dresden (Sachsen) die Verhandlung gegen eine weitere mutmaßliche Terror-Helferin: Susann E. Die Bundesanwaltschaft wirft der Ehefrau des schon 2018 verurteilten NSU-Unterstützers André E. vor, von den Morden der Terrorgruppe gewusst und Beate Zschäpe mehrmals ihre Personalien zur Verfügung gestellt zu haben.
War Susann E. indirekt am letzten NSU-Banküberfall beteiligt?
Die Angeklagte soll der im Untergrund lebenden Beate Zschäpe unter anderem Bahncards und die eigene Krankenkassenkarte überlassen haben, um ihr Arztbesuche zu ermöglichen. Außerdem wird Susann E. zur Last gelegt, bei der Anmietung eines Wohnmobils geholfen zu haben. Dabei handelte es sich um jenes Fahrzeug, das die NSU-Terroristen Böhnhardt und Mundlos im November 2011 für ihren letzten Banküberfall in Eisenach (Thüringen) verwendet hatten und in dem sie kurze Zeit später tot aufgefunden wurden.
Nachdem Zschäpe davon erfahren hatte, setzte sie die gemeinsam mit ihren Terror-Komplizen genutzte Wohnung in Zwickau (Sachsen) in Brand, um Spuren zu beseitigen. Anschließend hat sie sich laut eigener Aussage im NSU-Prozess ein letztes Mal mit Susann E. getroffen. Die Freundin brachte ihr frische Sachen zum Anziehen, "weil meine Kleidung nach Benzin stank". Ein paar Tage danach stellte sich Zschäpe der Polizei.
Beate Zschäpe traf auch die kleinen Kinder der Angeklagten
Wie eng das Verhältnis zwischen den beiden Frauen war, wurde auch durch andere Schilderungen der NSU-Terroristin deutlich: Seit 2006 habe man sich regelmäßig getroffen. Wenn E.s kleine Kinder dabei waren, habe ihr das gutgetan, sagte Zschäpe im gegen sie geführten Prozess, "weil ich selbst keine hatte".
Für das jetzt beginnende Strafverfahren gegen Susann E. hat das Oberlandesgericht Dresden 44 Verhandlungstage bis Ende Juni 2026 terminiert. Angesichts der schwerwiegenden Vorwürfe muss die Angeklagte im Fall eines Schuldspruchs mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen.
Vorwurf: Staatliche Behörden haben zu wenig für die Aufklärung getan
Im Rahmen der juristischen Aufarbeitung des NSU-Terrors könnte der zweite Prozess zugleich der letzte sein. Überlebende Opfer der Terrorgruppe und Angehörige der Ermordeten sind von den bisherigen Ergebnissen enttäuscht. Sie werfen der Justiz und anderen staatlichen Behörden vor, zu wenig für Aufklärung gesorgt zu haben.
Ihr Argwohn richtet sich vor allem gegen die deutschen Sicherheitsbehörden. Obwohl es zahleiche Anhaltspunkte für einen rechtsextremistischen Hintergrund der NSU-Mordserie gab, ermittelte die Polizei nicht ernsthaft in diesem Milieu. Stattdessen wurden sogar Familienangehörige der Opfer verdächtigt, weil man Verstrickungen in Drogen-Geschäfte vermutete.
Bleiben Verfassungsschutz-Akten wieder unter Verschluss?
Parlamentarische Untersuchungsausschüsse bilanzierten, der Staat habe im Umgang mit der Mordserie komplett versagt. Unter anderem war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz schriftliche Unterlagen mit NSU-Bezug geschreddert hatte.
Das Misstrauen der Opfer-Angehörigen verstärkte sich während des ersten NSU-Prozesses weiter, weil Akten des Verfassungsschutzes unter Verweis auf den Schutz von geheimen Informanten unter Verschluss blieben. An dieser Praxis dürfte sich auch im Strafverfahren gegen Susann E. nichts ändern, wenn entsprechende Beweisanträge gestellt werden sollten.