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Obere Parlamentskammer Weißrusslands verschiebt umstrittenes Religionsgesetz

28. Juni 2002

– Repräsentantenkammer hatte führende Rolle der orthodoxen Kirche hervorgehoben

Köln, 28.6.2002, INTERFAX-SAPAD

INTERFAX-SAPAD, russ., 28.6.2002

Der Rat der Republik der Nationalversammlung Weißrusslands hat sich geweigert, bei der letzten Zusammenkunft während der Frühjahrssitzung das Gesetz "Über die Gewissensfreiheit und die Freiheit religiöser Vereinigungen" zu erörtern, das gestern (27.6.) von der Unterkammer des Parlaments eingebracht worden war. Die Kommission für soziale Politik der oberen Kammer empfahl dem Rat der Republik, diese Frage auf die Tagesordnung zu setzen. Der Vorsitzende der oberen Kammer des weißrussischen Parlaments, Aleksandr Wojtowitsch, hob hervor, dass es sehr wichtig sei, diese Frage zu erörtern, ungeachtet der Tatsache, dass sie "spät" eingetroffen sei. "Sollten wir diese Frage heute nicht erörtern, wird es in der Gesellschaft zum Aufruhr kommen, auf uns wird Druck ausgeübt werden", erklärte Aleksandr Wojtowitsch. Für die Erörterung des Gesetzentwurfes bei der Sitzung am Freitag sprachen sich jedoch nur 23 Abgeordnete aus, zehn Stimmen fehlten. (...) (lr)

INTERFAX-SAPAD, russ., 27.6.2002

Die Abgeordneten der Repräsentantenkammer Weißrusslands haben am Donnerstag (27.6.) das Gesetz "Über Gewissensfreiheit und Freiheit religiöser Vereinigungen" angenommen. Wie ein "Interfax-Sapad"-Korrespondent mitteilte, stimmten bei der namentlichen Abstimmung 85 Abgeordnete für dieses Gesetz und zwei dagegen.

Die Parlamentsabgeordnete und Vorsitzende der Weißrussischen gesellschaftlichen Vereinigung "Jabloko", Olga Abramowa, erklärte, dass "nie dagewesener Druck auf die Abgeordneten ausgeübt wurde". Sie erinnerte daran, dass eine Gruppe von Abgeordneten im Vorfeld der Erörterung des Gesetzentwurfes in erster Lesung zu Metropolit Filaret eingeladen worden war, wo der "manipulierte" Film "Expansion" ausgestrahlt wurde, in dem der Protestantismus sehr negativ dargestellt wurde. Vor der Erörterung des Gesetzentwurfs in zweiter Lesung verließ Olga Abramowa aus Protest den Sitzungssaal. Sie wandte sich an das Abgeordnetenkorps und erklärte, dass sie bereit sei, einen Teil der Schuld für den künftigen Konflikt zwischen den Konfessionen zu tragen, da es ihr nicht gelungen sei, die Kollegen zu überzeugen.

Das Gesetz "Über Gewissensfreiheit und Freiheit religiöser Vereinigungen" ist von Vertretern einer Reihe von religiösen Konfessionen scharf kritisiert worden. Grund dafür ist die im Gesetz vorgesehene "führende Rolle der orthodoxen Kirche bei der Entstehung und Entwicklung der geistlichen, kulturellen und staatlichen Traditionen des weißrussischen Volkes". Die Vizevorsitzende der Repräsentantenkammer W. Konopljowa sagte unterdessen, "mit diesem Gesetz beleidigen wir die Vertreter anderer religiöser Konfessionen nicht und berühren deren Tätigkeit nicht". (lr)