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Politik

Oberstes Gericht weist Nawalnys Einspruch ab

30. Dezember 2017

Der juristische Widerspruch ist gescheitert: Alexej Nawalny darf bei der Präsidentenwahl im März nicht gegen Amtsinhaber Wladimir Putin antreten. Trotzdem kämpft der prominente Oppositionelle weiter.

alexej nawalny kremlgegner moskau russland
Bild: picture-alliance/dpa

Die Hoffnungen auf eine Wende waren von vornherein gering gewesen: Nun hat der Oberste Gerichtshof in Russland den Ausschluss des Kremlkritikers Alexej Nawalny (Artikelfoto) von der Präsidentenwahl im kommenden Jahr bestätigt. Die jüngste Entscheidung der Wahlkommission in Moskau sei rechtens, Nawalnys Einspruch werde abgewiesen, zitieren Moskauer Nachrichtenagenturen Richter Nikolai Romanenkow.

Der 41-jährige Nawalny konterte sofort per Twitter, er werde die Wahl nicht anerkennen, weil es nun für Amtsinhaber Wladimir Putin keine echte Konkurrenz geben werde. "Streik der Wähler!", verkündete er erneut. Nawalnys Anwalt sprach von einem "politischen Urteil" und kündigte an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Votum der "Basis"

Der Blogger und Anti-Korruptions-Aktivist hatte sich in der vergangenen Woche demonstrativ bei Versammlungen in 20 Städten als Kandidat aufstellen lassen. Er galt als aussichtsreichster Herausforderer Putins. Die zentrale Wahlkommission in Moskau beschloss am Montag aber, ihn endgültig abzulehnen, und begründete das mit einer umstrittenen Vorstrafe wegen angeblicher Unterschlagung.

Die Wiederwahl Putins gilt als sicher, er könnte somit bis 2024 weiter regieren. Er kann bereits auf drei Amtszeiten als Staatschef zurückblicken. 

Bereits in der vergangenen Woche hatte Nawalny zu einem Boykott der Wahl am 18. März 2018 aufgerufen. Zudem plant er weitere landesweite Demonstrationen Ende Januar. Der Oppositionelle hatte bereits mehrmals Proteste organisiert, bei denen Hunderte Menschen festgenommen wurden. Es waren die größten Demonstrationen seit Jahren.

SC/gri (afpe, dpa, rtr)

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