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Grundsatzurteil

16. April 2008

Nach monatelanger Wartezeit hat die USA nun Klarheit: Die Giftspritze ist für Hinrichtungen erlaubt. Damit können in mehreren US-Bundesstaaten ausgesetzte Exekutionen vollzogen werden.

Hinrichtung - Loege, USA - AP
Hier wird der Todeskandidat festgebunden, bevor die Spritze gesetzt wirdBild: AP

In einem Grundsatzurteil zur Todesstrafe hat das Oberste Gericht der USA die Hinrichtung per Giftspritze für rechtens erklärt. Die Hinrichtungsart verstoße nicht gegen das in der US-Verfassung festgeschriebene Verbot "grausamer und unüblicher" Strafen, urteilten die höchsten Richter am Mittwoch (16.4.2008) in Washington.

Das Urteil wurde mit einer klaren Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen gefällt. Seit mehr als einem halben Jahr wurde in den USA kein Mensch mehr hingerichtet; vor der weiteren Vollstreckung der Todesstrafe hatten die Bundesstaaten das Urteil abwarten wollen.

Umstrittene Qualen

Misslungene Giftspritzen-Hinrichtungen hatten weltweite Proteste ausgelöstBild: AP Graphics

In ihrer Klage gegen die Anwendung der Giftspritze verwiesen zwei Todeskandidaten aus dem Bundesstaat Kentucky auf grausame und unmenschliche Schmerzen, die diese Hinrichtungsart auslösen könne. Die 1977 eingeführte Todesspritze besteht aus drei Chemikalien: die erste betäubt den Hinrichtungskandidaten, die zweite lähmt seine Muskulatur, die dritte schließlich bringt das Herz zum Stillstand.

Verläuft die Injektion planmäßig, wird der Verurteilte rasch bewusstlos und stirbt binnen weniger Minuten. Wird allerdings die erste Chemikalie nicht richtig verabreicht, können die beiden anderen Wirkstoffe zu furchtbaren Qualen und einem regelrechten Todeskampf führen. Mehrere Hinrichtungen, bei denen genau dieser Fall eintrat, lösten weltweit Entsetzen aus. (tos)

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