Oberstes Gericht Russlands spricht "Kopftuch-Urteil"
16. Mai 2003Moskau, 15.5.2003, INTERFAX, russ.
Das Oberste Gericht der Russischen Föderation hat entschieden, dass Musliminnen auf Passfotos eine Kopfbedeckung tragen dürfen. Die Kassationskammer des Obersten Gerichts der Russischen Föderation hob das Urteil des Bürgerkollegiums (russ.: graschdanskaja kollegija - MD) des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 5. März dieses Jahres auf, das die Beschwerde von zehn muslimischen Frauen aus Nischnekamsk (Tatarstan), die um das Recht kämpfen, sich für Passfotos in Kopftüchern fotografieren zu lassen, wie dies die islamischen Gesetze fordern, abgewiesen hatte.
Das Oberste Gericht erklärte somit Punkt 14 der Verordnung des Innenministeriums vom 15. September 1997 "Über die Ausstellung und den Umtausch von Pässen der Bürger der Russischen Föderation" für unwirksam und ungültig. Dieser Punkt regelte die Anforderungen für Passfotos. Danach hatten die Bürger darauf keine Kopfbedeckung zu tragen.
In der Entscheidung der Kassationskammer des Obersten Gerichts der Russischen Föderation heißt es, der besagte Punkt sei mit Verkündung des Gesetzes für ungültig zu erklären. (TS)