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NSU-Prozess kann weiter gehen

31. Juli 2014

Beate Zschäpe wollte sämtliche Mitglieder des Staatsschutzsenats austauschen. Doch die Vertretungsrichter am OLG München lehnten den Antrag auf eine Neuaufnahme des NSU-Prozesses ab.

die Hauptangeklagte im Münchner NSU-Prozess, Beate Zschäpe, inmitten ihrer Anwält (Foto: Getty images)
Bild: CHRISTOF STACHE/AFP/Getty Images

Das erfuhr die Nachrichtenagentur dpa aus Justizkreisen. Die Verhandlungen am Oberlandesgericht wurden am späten Donnerstagvormittag fortgesetzt.

Mit ihrem Befangenheitsantrag hatte die Hauptangeklagte im Münchner NSU-Prozess die Abberufung sämtlicher Mitglieder des Münchner Staatsschutzsenats gefordert. Zschäpes Verteidiger begründeten diesen Schritt damit, dass der Senat einen Zeugen einseitig befragt und damit eine eindeutige Haltung zu ihrer Mandantin gezeigt habe.

Die Nebenkläger hatten zuvor scharf auf den Antrag Zschäpes reagiert und den Verdacht geäußert, die Angeklagte wolle das Verfahren nur verschleppen. Die Bundesanwaltschaft bezeichnete Zschäpes Antrag als "absurd".

Hätte das OLG München dem Antrag stattgegeben, hätte der NSU-Prozess möglicherweise neu aufgerollt werden müssen.

zam/rb (dpa)

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