Entschädigung für Amok-Opfer von Münster
12. April 2018Wie die Opferschutzbeauftragte der nordrhein-westfälischen Landesregierung, Elisabeth Auchter-Mainz, mitteilte, haben sich bislang rund 50 Verletzte und Angehörige an sie gewandt. Sie können lediglich über eine Härtefallregelung eine Entschädigung erhalten. Wie hoch die Entschädigung ausfalle, sei individuell unterschiedlich, in der Regel handle es sich um Rentenleistungen.
Die Anwendung einer Härtefallregelung ist notwendig, weil unter das so genannte Opferentschädigungsgesetz keine Gewalttaten fallen, die mithilfe von Kraftfahrzeugen begangen werden, erklärte die frühere Generalstaatsanwältin. Dies habe sich bereits 2016 beim Terroranschlag mit einem Lastwagen auf dem Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche als Problem erwiesen, erläuterte sie in Düsseldorf.
Am vergangenen Samstag war ein offenbar psychisch kranker 48-jähriger Mann mit seinem Campingbus in der Münsteraner City in eine Menschenmenge gefahren. Ein Mann und eine Frau wurden dabei getötet, über 20 Personen wurden verletzt. Der Fahrer beging anschließend Suizid.
Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach kritisierte, dass sich der von der Bundesregierung am Mittwoch ernannte Opferschutzbeauftragte Edgar Franke ausschließlich um Geschädigte terroristischer Anschläge kümmern solle. "Ich bin überrascht und habe kein Verständnis dafür", sagte Biesenbach. Staatliche Hilfe müsse allen Opfern von Straftaten zukommen, forderte der CDU-Politiker. Dies dürfe nicht vom Motiv des Täters abhängen.
Nordrhein-Westfalen hat mit dem Amt der Opferschutzbeauftragten nach den Worten Biesenbachs ein Alleinstellungsmerkmal. Eine solche Stelle gebe es hauptamtlich in keinem anderen Bundesland. Seit ihrem Amtsantritt im Dezember 2017 haben sich nach Angaben von Auchter-Mainz bisher etwa 300 Opfer unterschiedlichster Strafdelikte gemeldet. Dies reiche vom Verkehrs- bis zum Gewaltopfer.
uh/jj (kna, dpa, epd)