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Gesellschaft

Gesetzesänderung zur Organspende

3. März 2012

12.000 Menschen warten in Deutschland auf eine Organspende. Doch bisher haben sich nur wenige Bürger zu Spenden bereit erklärt. Um dies zu ändern, plant die Bundesregierung eine gesetzliche Änderung.

Bild: picture-alliance/dpa

Die Menschen in Deutschland sollen sich mehr mit dem Thema Organspende auseinandersetzen. In Zukunft werden sie von ihrer Krankenkasse gezielt aufgefordert, eine freiwillige Erklärung über ihre Bereitschaft zur Organspende abzugeben. Ziel der von allen Bundestagsfraktionen ausgehandelten Neuregelung ist es, die Zahl der dringend nötigen Organspenden zu erhöhen.

Aufforderung, aber kein Entscheidungszwang

OrganspendeausweisBild: picture alliance/dpa

Weiterhin gilt in Deutschland die sogenannte erweiterte Zustimmungsregelung. Das heißt, jeder einzelne muss zu Lebzeiten seine Bereitschaft zur Organspende erklärt haben. Der Zusatz "erweitert" bedeutet, dass auch die Angehörigen des Toten erklären können, dass der Betroffene mit einer Organspende einverstanden war, ohne jedoch einen Spenderausweis zu besitzen. In Frage kommen nur jene Menschen, bei denen der Hirntod vor dem Herzstillstand eintritt. Das sind etwa ein Prozent der rund 400.000 Menschen, die jedes Jahr in deutschen Krankenhäusern sterben.

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass künftig jeder Erwachsene regelmäßig nach seiner Bereitschaft zur Organspende befragt wird. Noch in diesem Jahr sollen die Bürger von ihrer Krankenkasse ein erstes Schreiben erhalten, mit dem sie über die Organspende informiert und zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert werden. In einem festgelegten Turnus werden diese Aufforderungen wiederholt. Außerdem sollen Behörden bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisen wie Reisepass oder Führerschein Informationen zur Organspende ausgeben. Eine gesetzliche Pflicht zur Erklärung gibt es nicht. Ob man die Aufforderung wahrnimmt oder ignoriert, bleibt dem Einzelnen selbst überlassen. Konsens besteht in der Überzeugung: Will jemand nicht spenden, ist das uneingeschränkt zu respektieren.

Viele sind grundsätzlich bereit zur Organspende

Operation am offenen HerzenBild: picture-alliance/dpa

Der Unterschied zur bisherigen Regelung ist die direktere Information der Bürger statt eines allgemeinen Appells. Außerdem wird angestrebt, die Organspendebereitschaft auch auf der elektronischen Gesundheitskarte zu vermerken statt nur auf einem separaten Spenderausweis.

Vorausgegangen war der neuen Regelung ein jahrelanger Streit darüber, wie die Bereitschaft zur Organspende und vor allem deren Erklärung erhöht werden kann. Denn laut Umfragen sind drei Viertel der Deutschen bereit, ein Organ zu spenden. Tatsächlich aber haben nur weniger als 20 Prozent einen Spenderausweis und damit ihre Bereitschaft dokumentiert.

Vorbild Spanien

Fakt ist: Die Transplantationsmedizin macht große Fortschritte. Dennoch sterben jeden Tag drei Menschen in Deutschland, weil sie ein dringend benötigtes Organ nicht erhalten. Die Zahl der Organspender pro eine Million Einwohner liegt in der Bundesrepublik bei 15, in Spanien bei 35. Dort herrscht - wie in vielen anderen europäischen Nachbarländern - die Widerspruchsregelung. Das heißt, jeder, der sich nicht ausdrücklich dagegen ausspricht, ist automatisch Organspender.

Wie das Beispiel Polen zeigt, ist jedoch nicht allein das Gesetz ausschlaggebend. Denn hier liegt die Rate der Spender trotz Widerspruchsregelung bei acht Spendern pro einer Million Einwohner, also weit unterhalb des deutschen Durchschnitts. In Polen muss jeder, der sich von der Organspende ausschließen will, in ein Register eintragen lassen. Doch wenn die Angehörigen behaupten, dass der Betroffene gegen die Spende seiner Organe war, werden sie auch nicht verwendet, was in der Hälfte der Fälle eintritt.

Das Wichtigste bleibt die Organisation

Günter Kirste, Vorstand der Deutschen Stiftung OrgantransplantationBild: picture-alliance/dpa

Für Günter Kirste, Leiter der Stiftung Organtransplantation, ist das jetzt geplante Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem nicht genug. Im Gespräch mit der Deutschen Welle wies er darauf hin, dass in der öffentlichen Diskussion ein Punkt des neuen Gesetzes wenig wahrgenommen würde, der weitaus wichtiger sei, als die mehrfache Aufforderung und Information der Bürger. Gesundheitsminister Daniel Bahr will, dass jedes Krankenhaus über einen Transplantationsbeauftragten verfügt. Das sei von entscheidender Bedeutung, wie das Beispiel Spanien zeige, wo solche Beauftragten schon lange installiert sind. Allerdings müsse eine solche Stelle auch entsprechend kompetent besetzt und mit ausreichenden Finanzen ausgestattet sein. Der Transplantationsbeauftragte macht auf die möglichen Organspender aufmerksam und führt Gespräche mit den Angehörigen. Jemand, der nicht nur verwaltet, sondern sich um Menschliches kümmert und der auch das Personal entsprechend fortbildet. Denn bisher würden aus Unkenntnis viele mögliche Spender nicht erkannt.

Mit dieser Einschätzung ist Kirste keineswegs allein. Auf das Problem unzureichender Unterstützung mancher Kliniken wies vor kurzem auch die Deutsche Bischofskonferenz hin. Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger nannte als Gründe dafür "keine angemessene Kostenausstattung für die Krankenhäuser, Arbeitsüberlastung, ungewohnte Abläufe oder auch die Scheu und Unsicherheit aufgrund mangelnder Ausbildung, mit den Angehörigen über eine Organspende zu sprechen".

Akt der Nächstenliebe und Zeichen der Solidarität

Organspende - eine christliche Tat?Bild: picture-alliance/dpa

Kritik an der Praxis, hirntoten Menschen Organe zu entnehmen, um sie anderen Schwerkranken einzupflanzen, gibt es nach wie vor. Die Argumentation dabei lautet kurzgefasst: Wenn die Organe eines Menschen noch leben, kann er nicht tot sein. Für Günter Kirste eine rückständige Sicht der Dinge. Aus medizinischer Sicht gebe es hier gar keine Frage. "Dann kann man auch sagen, die Erde ist eine Scheibe", so Kirste. Zu respektieren ist für den Leiter der Stiftung Organtransplantation aber selbstverständlich eine Entscheidung gegen Organspende aus moralischen oder ethischen Gründen.

Doch Einwände kommen keineswegs immer von Kirchenvertretern. Einer der bekanntesten Befürworter war Papst Johannes Paul der II., der die Organspende als "edle Tat" bezeichnete. Und in der aktuellen Diskussion um eine Neuregelung vertrat Friedrich Weber, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland, die Organspende entspreche der christlichen Lehre. "Eine Entscheidung zu treffen, ob ich Organe spenden möchte oder nicht, kann ich von jedem Menschen erwarten."

Für Günter Kirste ist das Solidarprinzip entscheidend: "In der sozialen Gemeinschaft Deutschlands sollte sich jeder mit Organspende auseinandersetzen und im Grunde auch dafür stimmen."

Autor: Günther Birkenstock
Redaktion: Sonila Sand