Orthodoxie wird in Georgien praktisch Staatsreligion
14. Oktober 2002Moskau, 14.10.2002, NTVRU, russ., aus Tbilissi
Der Präsident Georgiens Eduard Schewardnadse und der Katholikos, der Patriarch ganz Georgiens Ilija II., haben am Montag (14.10.) ein "Verfassungsabkommen" geschlossen, gemäß dem die Orthodoxie praktisch zur Staatsreligion erklärt wird. (...) Der Präsident Georgiens unterstrich bei der feierlichen Unterzeichnung des "Verfassungsabkommens", dass dieses Dokument eine "historische Rolle beim Aufbau des unabhängigen Staates spielen und zur Vereinigung der Nation für die Lösung der vor dem Land stehenden Aufgaben beitragen wird."
"Die Hauptaufgabe des ‚Verfassungsabkommens‘ besteht darin, der Kirche die Möglichkeit zu geben, aktiver am Leben der Gesellschaft teilzunehmen, wie das in zivilisierten Staaten der Fall ist", sagte der Katholikos, der Patriarch ganz Georgiens. Mit diesem Abkommen "beginnt eine neue Etappe in den gegenseitigen Beziehungen des Staates und der Kirche".
Der Vizevorsitzende des georgischen Parlaments, Gigi Zeretelli, der an der Spitze der Arbeitsgruppe des höchsten gesetzgebenden Organs des Landes für die Vorbereitung des "Verfassungsabkommens" stand, erklärte, dass dieses Dokument der Kirche einen "ausreichend hohen Status gewährt". Das Dokument bestätigt, dass die Orthodoxie in Georgien "nicht nur eine Konfession, sondern ein notwendiges Fundament für die Wiederherstellung des Landes ist". Dem Vizevorsitzenden zufolge kommt das "Verfassungsabkommen" von seinem Inhalt her der Erklärung der Orthodoxie zur Staatsreligion gleich. Es bestimmte die Prinzipien der gegenseitigen Beziehungen zwischen dem Staat und der Autokephalen Orthodoxen Kirche, die Formen und Bereiche der Zusammenarbeit zwischen ihnen, präzisiert Fragen des Eigentums und der Eigentumsrechte. Unter anderem erkenne der Staat als Eigentum der Kirche alle kirchlichen Schätze an, die sich unter staatlichem Schutz (Museen, Lager) befinden. Als Teil des nationalen Eigentums gehören diese jetzt sowohl dem Staat als auch der Kirche. Dabei erkennt der Staat die Tatsache an, dass der Kirche im 19. und 20. Jahrhundert materieller und moralischer Schaden zugefügt wurde. Der Staat verpflichtet sich, diese Verluste teilweise zu ersetzen. Gemäß dem Abkommen müssen Geistliche keinen Militärdienst leisten. (...) Der Staat und die Kirche sind berechtigt, gemeinsame Programme der sozialen Versorgung der Bevölkerung sowie andere Maßnahmen durchzuführen.
Der Vizevorsitzende des Parlaments sagte, dass andere in Georgien vertretene Konfessionen "mit Verständnis dieses ‚Verfassungsabkommen‘ zwischen dem Staat und der Orthodoxen Kirche aufgenommen haben". (lr)