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Parlament Tadschikistans ändert Mediengesetz

15. April 2002

– Ausländische Journalisten können nun Vertretungen eröffnen

Köln, 12.4.2002, DW-radio/Russisch

Die Abgeordneten des Unterhauses des tadschikischen Parlaments – des Madschlisi Namojandagon – haben Änderungen und Ergänzungen zum Gesetz der Republik "Über die Presse und andere Medien" gebilligt. Es berichtet unser Korrespondent Nigora Buchari-Sade:

Das Mitglied des Ausschusses des Madschlisi Namojandagon und Autor des Zusatzantrags, Usmon Nasirow, erklärte, nach der Einbringung der Änderungen sei das Gesetz mit der Verfassung Tadschikistans und internationalen Rechtsnormen in Einklang gebracht worden. Tatsächlich unterscheidet sich die neue Fassung wesentlich von der vorangegangenen: Änderungen wurden an 19 von 39 Artikeln vorgenommen. Außerdem regelte das frühere Gesetz, das noch in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts verabschiedet wurde, nicht die Arbeit ausländischer Medien, die in Tadschikistan tätig sind. Jetzt ist diesem ein ganzes zusätzlich aufgenommenes Kapitel gewidmet. Einer seiner Artikel sieht unter anderem die Möglichkeit für ausländische Journalisten vor, ungehindert Vertretungen zu eröffnen oder eine Akkreditierung zu erhalten. Besondere Aufmerksamkeit wird in der neuen Fassung des Gesetzes Artikeln gewidmet, die die Berufsausübung von Medienvertretern betreffen. So werden Verstöße gegen die Rechte und Interessen von Journalisten durch Drohungen, die Anwendung von Gewalt gegen sie und die Vernichtung oder Beschädigung deren Eigentums durch das Gesetz bestraft. Insgesamt erhöhen die verabschiedeten Änderungen die Verantwortung von Staatsbediensteten bei der Verheimlichung von Informationen. Auch wenn das alte Gesetz seinerzeit als eines der demokratischsten in den GUS-Staaten bewertet wurde, so bietet das neue noch mehr Freiheiten an. Aber die Zeit wird zeigen, wie seine Normen eingehalten werden. (MO)

werden Verstöße gegen die Rechte und Interessen von Journalisten durch Drohungen, die Anwendung von Gewalt gegen sie und die Vernichtung oder Beschädigung deren Eigentums durch das Gesetz bestraft. Insgesamt erhöhen die verabschiedeten Änderungen die Verantwortung von Staatsbediensteten bei der Verheimlichung von Informationen. Auch wenn das alte Gesetz seinerzeit als eines der demokratischsten in den GUS-Staaten bewertet wurde, so bietet das neue noch mehr Freiheiten an. Aber die Zeit wird zeigen, wie seine Normen eingehalten werden. (MO)