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Phantomtor-Spiel wird nicht wiederholt

Olivia Fritz29. Oktober 2013

Das Sportschiedsgericht des Deutschen Fußball-Bundes erklärt das umstrittene Spiel zwischen Hoffenheim und Leverkusen für regulär. Ausschlaggebend dafür sei die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters.

Stefan Kiessling schießt auf das Tor, der Ball geht an das Außennetz. (Foto: Simon Hofmann/Bongarts/Getty Images)
Bild: Getty Images

Der Einspruch von 1899 Hoffenheim gegen die Wertung des Spiels am 8. Spieltag gegen Bayer Leverkusen wurde abgewiesen. Es habe keinen Regelverstoß durch Schiedsrichter Felix Brych gegeben, begründete das Gericht am Montag in Frankfurt seine Entscheidung. Nach rund 90-minütiger Verhandlung und anschließender Beratung in der Frankfurter DFB-Zentrale berief sich das Sportgericht auf eine Tatsachenentscheidung durch Referee Brych. "Die Entscheidung war zwar falsch, aber unumstößlich", sagte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz. "Das DFB-Sportgericht ist ein unabhängiges. Wir machen hier keine Entscheidungen, damit sie dem DFB, der DFL oder der FIFA gefallen", hatte er zuvor ausdrücklich erklärt. 1899 Hoffenheim verzichtete auf einen Einspruch beim DFB-Bundesgericht.

Am 18. Oktober 2013 hatte Stefan Kießling von Bayer Leverkusen in dem Bundesligaspiel bei 1899 Hoffenheim ein irreguläres Tor erzielt. In der 70. Minute köpfte er den Ball an das Außennetz, durch ein Loch in dem Tornetz gelangte der Ball aber ins Tor. Das Schiedsrichter-Gespann übersah dies und gab den Treffer, der keiner war. Hoffenheim legte daraufhin Protest gegen die Wertung des mit 1:2 verlorenen Spiels ein.

"Den Ball aus den Augen verloren"

Brych selbst gab bei der Verhandlung an, das von ihm gegebene Tor nicht gesehen zu haben. "Ich habe gedacht, der Ball geht am Tor vorbei. Ich habe den Ball aus den Augen verloren durch eine Sichtbehinderung", erklärte er. "Danach habe ich gesehen: Der Ball lag im Tor." Auch die Kommunikation mit den Assistenten habe nichts erbracht, von Linienrichter Stefan Lupp habe es ein zustimmendes Kopfnicken gegeben. An den genauen Wortlaut der Unterhaltung mit dem vermeintlichen Torschützen Kießling könne er sich nicht genau erinnern: "Sinngemäß hat er auch Zweifel an der Flugbahn des Balles geäußert. Er hat nicht gesagt, dass es kein Tor war."

Felix Brych bei Verhandlungen über "Phantomtor"Bild: picture-alliance/dpa

Die beiden Platzwarte von 1899 Hoffenheim hatten vor Gericht keine Erklärung für das Loch im Netz, das seit 2011 verwendet wird. Der Torschütze selbst gab an, einen Torwartfehler vermutet zu haben: "Ich sehe den Ball Richtung Außennetz fliegen, die Sicht war versperrt, ich sehe den Einschlag nicht, aber dass der Ball dann im Tor war. Der erste Gedanke war, dass der Torwart ihn noch selbst rein gemacht hat. Ich habe an alles gedacht, aber an ein Loch im Netz nicht wirklich." Leverkusens Sportdirektor Rudi Völler plädierte erneut dafür, die letzten 22 Minuten noch einmal zu spielen. "Wir haben 1:0 geführt", sagte er über den Zeitpunkt des Treffers.

Verschossen! Oder doch nicht? "Phantomtorschütze" Stefan Kießling (l.) glaubt an einen FehlschussBild: Daniel Roland/AFP/Getty Images

FIFA für Tatsachenentscheidung

Der DFB hatte von Anfang an darauf verwiesen, dass er sich in diesem Fall mit dem Weltverband FIFA beraten wird. Dieser hat bisher immer auf Tatsachenentscheidungen der Referees beharrt. In der Regel 5 der Spielregeln der FIFA heißt es: "Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu spielrelevanten Tatsachen sind endgültig. Dazu gehören auch das Ergebnis des Spiels sowie die Entscheidung auf Tor oder kein Tor." Der Unparteiische darf laut Regel nur dann eine Entscheidung ändern, bevor er die Partie fortgesetzt oder abgepfiffen hat.

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