1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Pistorius im Gefängniskrankenhaus

7. August 2016

Vor drei Tagen fordert die nationale Strafverfolgungsbehörde eine höhere Haftstrafe für den Ex-Leichtathletik-Star. Jetzt soll Oscar Pistorius offiziell aus dem Bett gefallen sein. Es kursieren jedoch andere Gerüchte.

Oscar Pistorius
Bild: Reuters/S. Sibeko

Der wegen Mordes inhaftierte Paralympics-Sieger Oscar Pistorius (Südafrika) ist wegen einer mysteriös erscheinenden Verletzung im Krankenhaus-Trakt des Gefängnisses in Pretoria behandelt worden. Ein Sprecher der Haftanstalt bestätigte am Sonntag die Einlieferung und medizinische Behandlung des 29-Jährigen vom Vortag gegenüber der französischen Nachrichtenagentur AFP. "Er ist in seiner Zelle bei einem Sturz aus seinem Bett verletzt worden", sagte Singabakho Nxumalo ohne Angaben weiterer Einzelheiten.

Rund um den Vorfall kursierten am Kap rasch Gerüchte über einen mutmaßlichen Selbstmordversuch von Pistorius. Die Wochenzeitung City Press berichtete unter Berufung auf einen Mithäftling, dass der "Blade Runner" sich die Pulsadern aufgeschnitten hätte. "Wir können das nicht bestätigen. Das sind nichts als Spekulationen", sagte Nxumalo.

Labile Psyche

Pistorius war Anfang Juli wegen Mordes an seiner früheren Lebensgefährtin Reeva Steenkamp von einem Berufungsgericht in Pretoria zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Prothesensprinter hatte seine Partnerin 2013 in der Nacht zum Valentinstag durch eine geschlossene Badezimmertür erschossen.

Pistorius beteuert seitdem dennoch stets seine Unschuld und erklärte vor Gericht wiederholt, die tödlichen Schüsse zur Abwehr mutmaßlich ins Haus eingedrungener Einbrecher abgegeben zu haben. In der Berufungsverhandlung hatten seine Anwälte mehrfach auf die labile Psyche ihres Mandanten hingewiesen.

Mildes Urteil?

Vor wenigen Tagen hatte die nationale Strafverfolgungsbehörde angekündigt, gegen das Urteil des Berufungsgerichtes in Pretoria von Anfang Juli in Berufung zu gehen. Das Urteil sei "schockierend milde" ausgefallen und stünde nicht im Verhältnis zur Tat, teilte die National Prosecuting Authority (NPA) mit.

Richterin Thokozile Masipa war beim Strafmaß neun Jahre unter der von der Anklage geforderten Strafe von 15 Jahren geblieben. In der Begründung führte sie einige strafmildernde Umstände an, darunter auch die von der Verteidigung vorgebrachte Möglichkeit einer Verwechslung.

sw/fab (sid, afp)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen