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Oscar Pistorius wegen Mord verurteilt

3. Dezember 2015

Der wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Paralympics-Gewinner Oscar Pistorius wird nun doch wegen Mord verurteilt. Das oberste Berufungsgericht folgte mit seinem Verdikt dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Archivbild: Oscar Pistorius (Foto: rtr)
Pistorius während seines Prozesses im Oktober 2014Bild: Reuters/S. Sibeko

"Schuldig des Mordes, der Angeklagte hatte einen kriminellen Vorsatz", erklärte der Richter des obersten Berufungsgerichts im südafrikanischen Bloemfontaine, Eric Leach. Ein Strafmaß wurde nicht verkündet, dies liegt nun wieder in der Hand des zuständigen Gerichts in Pretoria. Nach dem Berufungsurteil drohen dem 29-Jährigen nun mindestens 15 Jahre Haft.

Hausarrest in Luxusvilla

Pistorius hatte seine Freundin Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 mit vier Schüssen durch die Toilettentür erschossen. Der unterhalb der Knie amputierte frühere Sprinter beteuerte stets, einen Einbrecher hinter der verschlossenen Tür vermutet zu haben. In erster Instanz wurde er im vergangenen Jahr wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Im Oktober wurde er allerdings wegen guter Führung in den Hausarrest entlassen: Den Rest seiner Strafe sollte er unter Auflagen in der Luxusvilla seines Onkels Arnold in Pretorias Diplomatenviertel absitzen. Mitte November trat er einen Sozialdienst an, den er im Zusammenhang mit dem Hausarrest ableisten musste. Pistorius war auch das Tragen von Waffen untersagt. Außerdem musste er sich einer Psychotherapie unterziehen.

Staatsanwalt glaubt an Vorsatz

Staatsanwalt Gerrie Nel hatte den von Pistorius dargestellten Tathergang stets bezweifelt und dem Prothesensprinter eine klare Mordabsicht unterstellt. Nel sah es als erwiesen an, dass Pistorius seine Lebensgefährtin absichtlich durch die geschlossene Toilettentür erschossen hatte.

Staatsanwalt Gerrie NelBild: Reuters/S. Sibeko

Vor vier Wochen leitete die Staatsanwaltschaft schließlich ein Berufungsverfahren ein. Das oberste Berufungsgericht in Bloemfontein hörte für die Urteilsfindung keine neuen Zeugen. Stattdessen wurden die Akten der ersten Instanz geprüft. Pistorius' Anwälte wollten an der Verurteilung aus erster Instanz festhalten.

Pistorius schrieb Sportgeschichte

Der Leichtathlet startete 2012 als erster beinamputierter Sportler der Olympia-Geschichte bei den Olympischen Spielen. Er wurde Achter mit der Staffel über 4 x 400 Meter und kam als Einzelstarter bis ins 400-Meter-Halbfinale. Bei den Paralympics holte er Doppel-Gold.

chr/stu (sid, afp, dpa)

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