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Gesellschaft

Polanski bleibt im Visier der US-Justiz

4. April 2017

Roman Polanski muss im Falle seiner Rückkehr in die USA eine weitere Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer Minderjährigen befürchten. Der Regisseur hatte auf eine Einstellung des jahrzehntealten Verfahrens gehofft.

Regisseur Roman Polanski
Bild: picture-alliance/abaca/Vim

Seit fast 40 Jahren hält sich Regisseur Roman Polanski aus Angst vor einer Verhaftung von den USA fern - und daran wird sich wohl nichts ändern: Nach der Entscheidung eines US-Gerichts muss der Starregisseur ("Der Pianist", "Tanz der Vampire") weiter befürchten, wegen der Vergewaltigung einer Minderjährigen im Jahr 1977 inhaftiert zu werden. Der zuständige Richter Scott Gordon lehnte in Los Angeles Polanskis Antrag auf eine Einstellung des Verfahrens ab, wie aus Gerichtsakten hervorgeht.

Die Anwälte des 83-jährigen Oscar-Preisträgers hätten keine "ausreichend glaubwürdigen, zulässigen Beweise" für eine Einstellung des Verfahrens vorgelegt, schrieb Gordon in seiner 13-seitigen Begründung. Polanskis Anwalt Harland Braun hatte das Gericht aufgefordert, wenigstens die ungefähre Dauer der Haftstrafe zu nennen, die seinem Mandanten in den USA drohe.

Der zuständige Richter Gordon ScottBild: Reuters/F. M. Brown

1977 war Polanski unter Verdacht geraten, im Haus des US-Schauspielers Jack Nicholson eine 13-Jährige unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben. Der polnisch-französische Filmemacher verbrachte danach 42 Tage unter psychiatrischer Beobachtung. Im Gegenzug für das Geständnis wollte der damalige Richter von einer langen Haftstrafe absehen. Unmittelbar vor der Urteilsverkündung gab es aber Zweifel an der Zusage, Polanski floh nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder.

Die US-Justiz hat wiederholt die Auslieferung des Starregisseurs verlangt. In der Schweiz wurde er 2009 verhaftet und stand acht Monate unter Hausarrest, bis das Land 2010 das Auslieferungsgesuch der USA ablehnte. Auch in Polen hatten sich zwei Gerichte mit dem Fall befasst. Im vorigen Dezember entschied das Oberste Gericht in Warschau, dass auch Polen den Regisseur nicht ausliefern würde. Polanski habe seine Strafe abgeleistet, lautete die Begründung.

Polanski 1976 mit Isabelle Adjani in dem Film "Der Mieter"Bild: Imago/United Archives

Polanskis Anwalt Braun hatte vor dem Gericht in Los Angeles auf die Entscheidung des polnischen Gerichts verwiesen und ausgeführt, dass sein Mandant den langjährigen Fall hinter sich bringen wolle, auch um wieder in die USA reisen zu können. Braun argumentierte, dass Polanski schon 1978 eine Strafe in den USA verbüßt und 2009 und 2010 zudem weitere Monate unter Hausarrest in der Schweiz verbracht habe. Der Anwalt forderte eine Garantie, dass Polanski im Falle seiner Rückkehr in die USA keine weitere Haftstrafe absitzen müsse.

Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen gehalten, dass ein "reicher Prominenter" wie Polanski keine Sonderbehandlung verdiene. Der Regisseur müsse persönlich vor Gericht erscheinen, so dass dort das Strafmaß gegen ihn verkündet werden könne, sagte die stellvertretende Bezirksstaatsanwältin Michele Hanisee.

stu/wa (afp, dpa)