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Politik

Disziplinarkammer für Richter suspendiert

6. August 2021

Es geht offenbar um eine Klimaverbesserung im Streit mit der EU über Polens Justizreform. Ob Warschau in der Sache selbst anders denkt, erscheint höchst fraglich.

Małgorzata Manowska ist die Präsidentin des Obersten Gerichts von Polen
Małgorzata Manowska ist die Präsidentin des Obersten Gerichts von Polen Bild: Eastnews/imago images

In Polen hat der Oberste Gerichtshof die Disziplinarkammer für Richter teilweise suspendiert und mitgeteilt, dass dorthin zunächst keine weiteren Fälle übermittelt werden können. Damit soll der sich verschärfende Streit mit der Europäischen Union über die Unabhängigkeit der polnischen Justiz abgemildert werden. Die Regierung in Warschau könnte sonst mit Geldstrafen oder dem Verlust von Finanzhilfen der EU konfrontiert werden. 

Suspendierung bis Mitte November befristet 

In zwei Verfügungen erklärte die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Polens, Malgorzata Manowska, dass keine neuen Fälle an die Kammer gehen werden, bis Gesetzesänderungen eingeführt werden oder der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein endgültiges Urteil in dieser Angelegenheit fällt. Ziel müsse dabei sein, ein "wirksames Funktionieren des Haftungssystems für Richter" zu ermöglichten. Auch ist die Suspendierung bis Mitte November befristet. Bereits eingereichte Anträge sollen von der Kammer aber noch abgearbeitet werden. 

Der Verhandlungssaal des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg Bild: Patrick Scheiber/imago images

Die Disziplinarkammer war 2018 von der Regierung unter Führung der nationalistischen PiS-Partei als Teil einer umstrittenen Justizreform eingeführt worden. Sie ist für Disziplinarverfahren gegen Richter zuständig und kann diese auch suspendieren. Die PiS gibt vor, so gegen Korruption, anderes Fehlverhalten und gegen das "Erbe des Kommunismus" im Justizsystem vorzugehen. Kritiker, darunter auch die EU-Kommission, werfen der Warschauer Regierung hingegen vor, auch mit diesem Gremium die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung zu untergraben.

EuGH-Anordnungen für verfassungswidrig erklärt

Der Europäische Gerichtshof befand erst 15. Juli, dass das neue Recht nicht alle Ansprüche an die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von Richtern erfülle. Diese seien insbesondere nicht vor dem Einfluss der Regierung oder des Parlaments geschützt. Polens Oberstes Gericht erklärte jedoch alle einstweiligen Anordnungen des EuGH für verfassungswidrig, Polen solle ihnen daher nicht Folge leisten.

sti/mak (afp, dpa, rtr)

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