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Politik

Polen: Neue Chefin des Verfassungsgerichts

21. Dezember 2016

Nun haben die regierenden Nationalkonservativen mit Julia Przylebska ihre Kandidatin auf den Führungsposten des Gerichts gehievt. Doch damit hat Polen noch nicht gewonnen. Die EU verschärft sogar ihr Vorgehen.

Polens Präsident Andrzej Duda küsst die Hand der neuen Verfassungsgerichtspräsidentin Julia Przylebska
Formvollendete Einführung ins Amt: Präsident Duda küsst die Hand von Verfassungsgerichtspräsidentin Przylebska Bild: picture-alliance/dpa/P. Supernak

Eine von den polnischen Nationalkonservativen gewählte Richterin ist seit diesem Mittwoch Vorsitzende des Verfassungsgerichts. Präsident Andrzej Duda übergab Julia Przylebska in Warschau das Spitzenamt. Die Juristin, die durch Stimmen der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS im Dezember 2015 Verfassungsrichterin wurde, folgt auf Andrzej Rzeplinski. Seine Amtszeit endete nach neun Jahren.

Duda: Gericht wird nicht länger von Arbeit abgehalten 

Verfassungsrechtler kritisierten, von den Regierenden eingeführte Vorschriften hätten die Wahl Przylebskas begünstigt. Seit einem Jahr reformiert die Partei von Jaroslaw Kaczysnki das Verfassungsgericht und bedroht laut Kritikern seine Kontrollfunktion gegenüber der Regierung. Unter Przylebskas Vorsitz dürfen nun auch drei nachträglich von den Nationalkonservativen gewählte Richter an Urteilen mitwirken. So gerate das Gericht vollständig unter Kontrolle der PiS, warnten Kritiker. Nach Meinung von Präsident Duda aber würde nun der "anstößige" Streit rund um das Tribunal enden und es nicht weiter von der Arbeit abhalten.

Nach dem Handkuss: Julia Przylebska und Andrzej DudaBild: picture-alliance/dpa/P. Supernak

Der bisherige Gerichtspräsident Rzeplinski hatte sich geweigert, die PiS-Kandidaten an Urteilen mitwirken zu lassen, weil das Verfassungsgericht ihre nachträgliche Wahl als unrechtmäßig eingestuft hatte. Die PiS warf Rzeplinski politisch motiviertes Handeln vor und erkannte die betreffenden Urteile nicht an. Damit zog Polens Regierung die Kritik der EU-Kommission auf sich, die ein Rechtsstaatsverfahren gegen das Land führt. Denn die Kommission befürchtet ebenso wie die polnischen Kritiker, dass die Funktion des Verfassungsgerichts als Kontrollinstanz ausgehebelt werden könnte.

EU-Kommission setzt Polen eine zweite Frist

Die EU-Kommission verschärft unterdessen ihr Vorgehen gegen Polen. Sie fordert abermals Änderungen an der Reform des Verfassungsgerichts und setzt Warschau dafür eine neue Frist von zwei Monaten. Dann werde man über mögliche weitere Schritte entscheiden, sagte Vizepräsident Frans Timmermans in Brüssel. Erst Ende Juli hatte Brüssel der rechtskonservativen Regierung in Warschau eine Frist von drei Monaten gesetzt, um den Bedenken Rechnung zu tragen. Polen reagierte mit Änderungen, die der EU aber nicht reichen.

Der Vizechef der EU-Kommission, Frans Timmermans Bild: Getty Images/AFP/E. Dunand

Timmermans betonte, dass trotz intensiver Gespräche die drei größten Bedenken der Brüsseler Behörde noch immer nicht ausgeräumt seien. Dabei handele es sich um die Frage der Ernennung der Richter am Verfassungsgericht, die Veröffentlichung der Urteile und die Gesetzgebung zur Funktionsweise des Gerichts. Timmermans räumte ein, dass nach Ablauf der neuen Frist die Unterstützung der anderen EU-Staaten und des EU-Parlaments notwendig seien, um weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Als letzte Möglichkeit können einem Mitgliedsland die Stimmrechte im EU-Rat entzogen werden. Das bedarf allerdings der Zustimmung aller anderen Länder. "Wir werden diese Brücke erst überqueren, wenn wir dort sind", sagte Timmermans. Ungarn, das wie Polen von einer nationalkonservativen Regierung geführt wird, hatte Widerstand gegen einen solchen Schritt angekündigt.

sti/rb (dpa, rtr)

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