Polen wegen Justizreform verklagt
24. September 2018Polen wird sich wegen eines umstrittenen Gesetzes zur Zwangspensionierung von Richtern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verantworten müssen. Ein von der Regierungspartei PiS eingeführtes Gesetz verstoße gegen EU-Recht, da es den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und insbesondere der Unabsetzbarkeit von Richtern untergrabe, erklärte die Kommission in Brüssel.
Sollte der EuGH diese Auffassung teilen, müsste Polen das Gesetz ändern. Andernfalls könnten dem Land enorme Strafzahlungen drohen. Die Kommission klagt vor dem EuGH, weil die polnische Regierung auch nach mehrfacher Aufforderung das Gesetz nicht freiwillig änderte.
Gewaltenteilung eingeschränkt?
Es ist Teil der umstrittenen polnischen Justizreformen, die aus Sicht der EU-Kommission die Gewaltenteilung in dem osteuropäischen Land gefährden und die Unabhängigkeit von Gerichten einschränken. Wegen eines neuen Gesetzes zu den ordentlichen Gerichten hatte die Kommission bereits im März Klage eingereicht.
Mit dem nun angefochtenen Gesetz wurde das Pensionsalter für Richter am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre gesenkt. Dies nutzte die politische Führung seit Anfang Juli dazu, etliche missliebige Richter in den Ruhestand zu schicken. Anträge auf eine mögliche Verlängerung der normalen Amtszeit müssen nämlich vom Staatspräsidenten bewilligt werden.
Wegen der Sorge um die Rechtsstaatlichkeit hat die Kommission auch ein politisches Strafverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags eingeleitet. Dieses könnte im letzten Schritt sogar mit einem Entzug des Stimmrechts im EU-Ministerrat enden.
uh/stu (dpa, afp)