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Politik

Polen: PiS-Regierung lehnt EuGH-Urteil ab

2. März 2021

Der Europäische Gerichtshof sieht die Richterwahl in Polen als möglichen Verstoß gegen EU-Recht. Die Regierung will das Urteil nicht anerkennen. Die Opposition bejubelt das Urteil als Sieg des Rechtsstaates.

Justitia Skulptur mit Schwert und Waagschalen
Die polnische national-konservative Regierung will das EuGH-Urteil nicht akzeptierenBild: Imago Images/R. Peters

Die Vorschriften zur Ernennung der Richter des Obersten Gerichts in Polen könnten die Unabhängigkeit dieser Richter gefährden, erklärten am Dienstag (2.03.) die Luxemburger Richter. Damit hat sich der Europäische Gerichtshof zur Frage des Obersten Verwaltungsgerichts in Warschau geäußert, das das Richterwahlsystem angezweifelt hatte.

Laut Regelungen, die die nationalkonservative PiS-Regerung 2017 einführte, werden nämlich die höchsten Richter in Polen vom Landesjustizrat gewählt, der vom Parlament und nicht mehr von den Richtern selbst bestimmt wird. Damit wird die Zusammensetzung des Gremiums von der parlamentarischen Mehrheit bestimmt, was seine Unabhängigkeit in Frage stellt. Die PiS hat auch das Recht, gegen die Entscheidungen des Justizrates zu klagen, abgeschafft.

Der EuGH in Luxemburg sieht die Richterwahl in Polen als möglichen Verstoß gegen EU-RechtBild: Imago Images/P. Scheiber

Der EuGH entschied aber nicht den Fall selbst, sondern gab dem polnischen Verwaltungsgericht aus dem EU-Recht Kriterien für dessen Entscheidung an die Hand. Die polnischen Richter können jetzt also entscheiden, ob sie sich nach dem EuGH-Urteil oder nach dem nationalen Recht richten wollen.

Ein "Angriff auf die Souveränität"

Die PiS sieht das Urteil als eine unbefugte Einmischung in die inneren Angelegenheiten Polens. Vizejustizminister Sebastian Kaleta kommentierte auf Twitter: "Der EuGH hat entschieden, dass nationale Gerichte die polnische Verfassungsordnung unter dem Vorwand der mangelnden Unabhängigkeit missachten können (auch wenn diese in der Verfassung erhalten ist)". Dabei habe der EuGH "keine Befugnisse über die Organisation der Justiz" im jeweiligen Mitgliedsstaat. Das sei ein Angriff auf die Souveränität der Mitgliedsstaaten.

Der andere Vizejustizminister, Michal Wos, zeigte sich "nicht überrascht". Es passe in die Urteilslinie der Richter des EuGH, die "eine Föderalisierung der EU wollen", schrieb er auf Twitter. Er warf dem Gerichtshof in Luxemburg vor, die Richter aufzufordern, "das polnische Recht zu umgehen".

Julia Przylebska wurde 2016 von Präsident Andrzej Duda zur Vorsitzenden des Verfassungsgerichts ernanntBild: picture alliance/NurPhoto/M.Wlodaczyk

Die der PiS nahestehende Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Julia Przylebska, sagte, dass das Verwaltungsgericht keine Befugnisse hätte, in Sachen Richter-Ernennungen zu entscheiden und dass es die Kompetenz des Präsidenten sei. Auch dürfe das internationale Recht keinen Vorrang haben. "Im Falle eines Konflikts zwischen dem Recht der Europäischen Union und der polnischen Verfassung gilt die polnische Verfassung", sagte sie der polnischen Presseagentur PAP.

Richter unter Druck

Beim Aufbau des eigenen Justizsystems, das zur Kompetenz der Mitgliedsländer gehöre, müssten aber trotzdem die EU-Standards verfolgt werden, meint der Jurist Michal Wawrykiewicz von der Initiative Freie Gerichte, die in den letzten Jahren viele Proteste gegen die Justizreform der PiS organisiert hatte. Zu den Standards gehöre auch der entsprechende Rechtsschutz, den der Staat seinen Bürgern gewähren müsse.

Laut EuGH-Urteil fehlten aber im polnischen Richterwahlsystem Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des Landesjustizrates. Wawrykiewicz sieht das Urteil als einen "Meilenstein auf dem Weg, alle Richter-Ernennungen der letzten Jahre für ungültig zu erklären". Das Urteil habe zur Folge, dass die Richter, die laut der neuen Gesetzgebung in der PiS-Ära ernannt wurden, keine "legalen" Richter seien. "Doch wenn sich die politische Lage ändert, wird das EuGH-Urteil eine Grundlage sein, diese Richter abzuberufen", sagte der Jurist.

Adam Bodnar, der polnische Ombudsmann für Menschenrechte, ist froh über das Urteil, doch für ihn stelle sich die Frage, wie das Urteil praktisch umgesetzt werde. "Leider überträgt das Urteil die Entscheidung auf die Landesebene, also die Gerichte in Polen werden die Entscheidungen treffen müssen. Es stellt sich die Frage, ob die Richter genug Mut haben werden, um das Urteil umzusetzen", sagte Bodnar der DW.

Adam Bodnar, Ombudsmann für Menschenrechte, ist froh über das EuGH-UrteilBild: DW/M.Gwozdz-Pallokat

Die regierende PiS setze die Richter immer mehr unter Druck und baue einen "Parallelstaat", in dem die EuGH-Urteile als bedeutungslos gesehen würden. Das habe sie auch schon mehrmals gezeigt. "Doch man darf nicht aufgeben und muss alles tun, um solche Urteile zu bekommen, weil sie viel über den Zustand der polnischen Justiz sagen", so der Ombudsmann im DW-Gespräch. Er hofft, dass sich "in diesen schwierigen Zeiten nach wie vor genug unabhängige Richter finden werden", die den Leitlinien des EuGH folgen werden.

Ein "Sieg der Rechtsstaatlichkeit"

Die liberale Opposition sieht in dem Urteil, das die polnische Justizreform erneut in Frage stellt, ein wichtiges Signal aus der EU. "Die heutige Entscheidung des EuGH ist ein Sieg der Rechtsstaatlichkeit über die Gesetzlosigkeit. Polnische Gerichte wurden verpflichtet, neue Gesetze nicht anzuwenden, wenn sie im Widerspruch zum EU-Recht stehen. Dies ist eine wichtige Regel", twitterte Borys Budka, Vorsitzender der größten Oppositionspartei Bürgerplattform.

Die Kommission werde die Umsetzung des EuGH-Urteils überwachen, sagte der Sprecher der Europäischen Kommission für Rechtsstaatlichkeit, Christan Wigand, am Dienstag.

Christian Wigand, Sprecher der EU-Kommission: "Die Kommission wird die Umsetzung des EuGH-Urteils überwachen"Bild: EU/Etienne Ansotte

"Wenn das Gericht, das die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, zu dem Schluss kommt, dass die Änderungen gegen EU-Recht verstoßen, sollte dieses Gericht unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Vorrangs des europäischen Rechts die Änderungen rückgängig machen und die bisherigen Lösungen wieder einsetzen. Die Kommission wird die Umsetzung des EuGH-Urteils überwachen", sagte Wigand auf einer Pressekonferenz in Brüssel.

Die Richter-Ernennung wurde zum politischen Zündstoff in Polen, als Präsident Andrzej Duda im Herbst 2018 insgesamt 37 Richter des Obersten Gerichts ernannte. Diese Richter wurden vom neuen, politisch besetzten und damit umstrittenen Landesjustizrat empfohlen. Diejenigen, die vom Rat abgelehnt wurden, legten Berufung beim Obersten Verwaltungsgericht ein, das daraufhin seine Frage an den EuGH leitete. Obwohl das Gericht die Ernennung der neuen Richter zur Klärung der Angelegenheit untersagte, hat der Präsident dies ignoriert und die Richter trotzdem ernannt. Vertreter der Präsidentenkanzlei betonten wiederholt, dass Präsident Andrzej Duda dazu das Recht gehabt habe.