Strafbefehle nach Stuttgart 21-Einsatz
27. August 2013Gegen einen Kommandanten und einen Staffelführer der Bereitschaftspolizei sprach das Amtsgericht Stuttgart eine Freiheitsstrafe von jeweils sieben Monaten auf Bewährung aus, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Ein weiterer Kommandant erhielt demnach eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Der Vorwurf lautet: Fahrlässige Körperverletzung im Amt.
Zwei der betroffenen Polizisten legten Einspruch gegen die Entscheidung des Gerichts ein. Wenn sie diesen nicht zurückziehen, müssten sie mit einer Hauptverhandlung rechnen, sagte die Gerichtssprecherin.
Tausende Menschen hatten bei einer Demonstration gegen das Bahnprojekt am 30. September 2010 versucht, erste Baumfällarbeiten im Stuttgarter Schlossgarten zu verhindern. Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, wurden durch den Einsatz eines Wasserwerfers acht Personen verletzt. Ein Mann sei dabei so stark an den Augen verletzt worden, dass er einen Großteil seiner Sehkraft verloren habe.
Nach Angaben der Zeitung war insgesamt gegen zwölf Beschuldigte ermittelt worden. Sechs Verfahren wurden jedoch eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte im März bereits Anklage gegen zwei am Einsatz beteiligte Polizisten erhoben.
rk/re (afp, stuttgarter-zeitung.de)