Sudans Präsident flieht aus Südafrika
15. Juni 2015Der per Haftbefehl gesuchte sudanesische Präsident Omar Al-Baschir ist aus Südafrika geflohen. Der sudanesische Informationsminister Ahmed Bilal Osman sagte dem südafrikanischen Nachrichtenportal News24, der 71-jährige Staatschef sei auf dem Rückflug in den Sudan.
Al-Baschir werden Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der westsudanesischen Provinz Darfur vorgeworfen. Dort sind bei Kämpfen zwischen Armee und Milizen einerseits und Rebellengruppen andererseits seit 2003 nach UN-Angaben mehr als 300.000 Menschen getötet worden. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat 2009 und 2010 zwei Haftbefehle gegen den Präsidenten ausgestellt und die Staatengemeinschaft um seine Festnahme gebeten. Auch die Europäische Union, die USA sowie Menschenrechtsaktivisten riefen die südafrikanische Justiz zum Handeln auf. Al-Baschir war am Wochenende zu einem Gipfel der Afrikanischen Union (AU) nach Südafrika gereist.
Ausreisesperre verhängt
Ein südafrikanisches Gericht hatte auf Antrag einer Menschenrechtsorganisation eine Ausreisesperre gegen Al-Baschir verhängt. Er sollte im Land bleiben, bis über eine Festnahme entschieden ist. Bevor das Gericht am Montagnachmittag jedoch eine Entscheidung verkündete, hob die Maschine des sudanesischen Präsidenten vom Militärflughafen Waterkloof in Pretoria ab.
Zunächst war unklar, ob Al-Baschir an Bord des Flugzeugs war, weil sein Name nicht auf der Passagierliste stand. Die Flugsicherung habe deshalb den Start der Maschine und damit die mögliche Flucht des Präsidenten nicht verhindern können, hieß es. Sudanesische Medien berichteten, Al-Baschir werde am Abend in der Hauptstadt Khartum erwartet.
Menschenrechtler empört
Im Falle einer Festnahme wäre es das erste Mal gewesen, dass ein amtierender Staatschef in Den Haag auf der Anklagebank landet. "Als Präsident Al-Baschir in Südafrika abflog, hat er auch die Hoffnung auf Gerechtigkeit von Tausenden Opfern mitgenommen", sagte Elise Keppler von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Südafrika habe mit der Erlaubnis für den Flug nicht nur seine internationalen Verpflichtungen verletzt, sondern auch seine eigenen Gerichte missachtet.
Südafrika war bisher einer der wichtigsten Unterstützer des Strafgerichtshofs in Afrika. In der Vergangenheit hatte die Regierung mehrfach erklärt, Al-Baschir werde festgenommen, sollte er nach Südafrika reisen. Der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 und der Vereidigung des südafrikanischen Präsidenten Jacob Zuma 2009 blieb Al-Baschir deshalb fern. Wegen des Haftbefehls kann der sudanesische Präsident nur noch in befreundete Länder reisen.
Das Weltgericht in Den Haag hat selbst keine Polizei und ist deshalb auf die Mitarbeit der mehr als 120 Mitgliedsstaaten angewiesen. Südafrika ist als Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs verpflichtet, Al-Baschir festzunehmen. Südafrikas Regierung argumentiert jedoch, Al-Baschir stehe wegen der Teilnahme an dem AU-Gipfel Immunität zu.
kle/rb (epd, afp, dpa)