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Prokon soll saniert werden

Dirk Kaufmann22. Juli 2014

Die Gläubigerversammlung des Windkraftunternehmens Prokon hat den Insolvenzverwalter in seinem Amt bestätigt. Jetzt soll er seinen Sanierungsplan umsetzen.

Werbe-Schilder hängen an einer Filiale des Windanlagenfinanzierers Prokon in Hannover (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Gläubigerversammlung des zahlungsunfähigen Windenergieunternehmens Prokon hat dem vorläufigen Sanierungsplan des Insolvenzverwalters Dietmar Penzlin zugestimmt. Der Hamburger Rechtsanwalt wurde am Dienstagabend in seinem Amt bestätigt und erhielt fast einstimmig den Auftrag, seinen Sanierungsplan auszuarbeiten, wie Teilnehmer berichteten.

Eine Sprecherin des zuständigen Amtsgerichts Itzehoe in Schleswig-Holstein sagte, in Hamburg seien 29 600 Gläubiger vertreten worden. Deren Kapital habe knapp 887 Millionen Euro betragen. Der Gläubigerausschuss wurde bestätigt und die Zahl der Mitglieder um zwei auf sieben erhöht.

Prokon hat rund 75.000 Gläubiger. Sie hatten rund 1,4 Milliarden Euro über Genussrechte in der heute überschuldeten Firma angelegt. Sie dürften ein Großteil ihres Kapitals verlieren. Anfang 2015 wird dann endgültig über den Insolvenzplan abgestimmt.

Mit dem Beschluss der Gläubigerversammlung setzte sich schließlich Insolvenzverwalter Penzlin gegen Ex-Prokon-Chef Carsten Rodbertus durch. Dieser hatte andere Sanierungsvorstellungen und wollte Prokon als Ganzes erhalten. Dagegen hält Penzlin den Verkauf von Betriebsteilen für notwendig. Er will aber das Kerngeschäft mit Windkraftanlagen fortsetzen und 300 von ursprünglich 450 Arbeitsplätzen erhalten.

Zu Beginn ein Eklat

Schon weit vor dem offiziellen Beginn waren mehrere Tausend der insgesamt 75.000 Anleger eingetroffen. Der Paukenschlag kam gleich zum Auftakt: Das Amtsgericht Itzehoe schloss 15.000 Prokon-Gläubiger von der Ausübung ihrer Stimmrechte aus, weil es ihre Vollmachten für ungültig erklärte.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sagte, das Amtsgericht Itzehoe sei einem entsprechenden Antrag ihres Vizepräsidenten Klaus Nieding gefolgt. Neben der DSW hatte auch die Schutzgemeinschaft der Kleinanleger (SdK) einen Antrag gestellt, die Stimmen zu annullieren.

Die Antragsteller erachteten es für unrechtmäßig, dass diese 15.000 Stimmrechte von einem Vertrauten des Ex-Prokon-Chefs Carsten Rodbertus eingesammelt worden waren. Nach Angaben von Nieding hatte die DSW einen entsprechenden Antrag dazu gestellt, weil sie in dem Vertrauten lediglich einen "Strohmann" von Rodbertus sah. Dies sei ein Interessenkonflikt, da der Gründer von Prokon womöglich Schäden in Höhe von hunderten Millionen Euro verursacht habe und gleichzeitig indirekt als Vertreter betroffener Gläubiger auftrete.

dk/kle (dpa/afp/rtr)

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