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Protest gegen iranisches Todesurteil

13. August 2010

Nach dem im Fernsehen gezeigten angeblichen Mordgeständnis einer Iranerin hat die Bundesregierung in den Fall eingegriffen. Das Auswärtige Amt forderte, die Todesstrafe gegen die Frau dürfe nicht vollstreckt werden.

Vor dem Brandenburger Tor hält eine Frau ein Schild mit der Aufschrift "Stop Stoning and Execution" (Foto: dpa)
Symbolische Steinigung als Protest gegen die Hinrichtung politischer Gefangener im IranBild: picture-alliance/dpa

Nach weltweiten Protesten und einer Stellungnahme der Bundesregierung ist das Schicksal der im Iran wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilten Sakine Mohammadi Aschtiani ungewiss. Die Bundesregierung forderte am Freitag (13.08.2010) die Aufhebung der Todesstrafe für die Frau. Und auch Exiliraner protestierten scharf. Die Islamische Republik verweigert der 43-jährigen Mutter von zwei Kindern die Ausreise nach Brasilien.

Angebot aus Brasilien

Mohammadi Aschtiani bleibe in iranischer Haft, erklärten die Mullahs. Sein Land habe keine offizielle schriftliche Anfrage aus Brasilien erhalten, sagte der iranische Botschafter in Brasilien, Moschen Schatersadeh, der Nachrichtenagentur Agencia Brasil. "Der Prozess betrifft Iraner, warum sollten andere Länder daran beteiligt sein?"

Sakineh Mohammadi Aschtiani wurde in Teheran zum Tode verurteiltBild: AP

Allerdings hatte der brasilianische Präsident Luiz Inacio Lula da Silva Ende Juli bereits angeboten, die Frau in seinem Land aufzunehmen. Unterstützung erhielt er aus Washington. Auch Außenministerin Hillary Clinton hatte sich besorgt über das Schicksal der Frau geäußert.

Einmischung abgelehnt

Botschafter Schatersadeh sagte, es gebe nun mal Delikte, die im Einklang mit den iranischen Gesetzen und den moralischen und kulturellen Vorstellungen des Landes behandelt würden. Die iranische Regierung sei sich sicher, dass Lula sich nicht in iranische Angelegenheiten einmischen wolle. "Er handelte aus menschenfreundlichen Beweggründen", so der Botschafter.

Das staatliche iranische Fernsehen hatte am Mittwoch eine als Mohammadi Aschtiani vorgestellte Frau gezeigt, die zugab, ihrem Liebhaber vorgeschlagen zu haben, ihren Ehemann zu töten. Sie sei dann bei dem Mord selbst dabei gewesen. Die Frau war nicht zu erkennen. Sie trug einen schwarzen Tschador, der nur ihre Nase und ein Auge frei ließ. Der Anwalt Aschtianis sagte anschließend, seine Mandantin sei zwei Tage lang "schwer geschlagen und gefoltert" worden, um sie zu dem Geständnis vor laufender Kamera zu zwingen.

Trotz bester Beziehungen lehnt der Iran ein Ausreiseangebot Brasiliens abBild: AP

"Steinigung ist zutiefst inhuman"

Die deutsche Bundesregierung forderte den Iran jetzt auf, die Todesstrafe gegen Mohammadi Aschtiani nicht zu vollstrecken. Die Bundesregierung setze sich für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes der Tageszeitung "Die Welt". "Steinigung ist eine zutiefst inhumane und menschenrechtsverachtende Hinrichtungsmethode, die wir auf das Schärfste verurteilen. Die Vollstreckung der Strafe im Fall von Sakine Mohammadi Aschtiani darf daher nicht nur ausgesetzt, sondern muss ganz aufgehoben werden."

Laut der Menschenrechtsorganisation Amnesty International war die Frau 2006 zu 99 Peitschenhieben verurteilt worden, weil sie nach dem Tod ihres Ehemannes eine "unrechtmäßige Beziehung" zu zwei Männern gehabt haben soll. Während eines Prozesses im September desselben Jahres gegen einen Mann, der des Mordes an ihrem Ehemann beschuldigt wurde, ist sie schließlich wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. Nach weltweiten Protesten wurde die Steinigung Mitte Juli bis auf weiteres ausgesetzt. Das Todesurteil besteht aber weiter.

Protest am Brandenburger Tor

Der Nationale Widerstandsrat Iran, der sich als Exilparlament des iranischen Widerstands betrachtet, verurteilte die TV-Darstellung und prangerte zudem die "äußerst abscheuliche" Situation in Irans Gefängnissen an. In Berlin protestierten Menschenrechtler mit einer symbolischen Steinigung gegen das Teheraner Urteil.

Autorin: Eleonore Uhlich (afp,dpa)
Redaktion: Marko Langer

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