Bald Urteil im Wulff-Prozess
2. Januar 2014 "Die Vernehmung heute hat nichts richtig Überraschendes ergeben", sagte der Vorsitzende Richter Frank Rosenow am Donnerstag im Landgericht Hannover. Befragt worden war der Hauptermittler der Polizei. Beim nächsten Verhandlungstermin am 9. Januar soll nur noch ein zweiter leitender Polizist als Zeuge geladen werden, danach will das Gericht die Beweisaufnahme schließen.
Wulffs Verteidiger boten an, am 9. Januar bereits ihr Plädoyer zu halten. Zudem wollen sich die Verfahrensbeteiligten auf einen weiteren - wahrscheinlich letzten - Verhandlungstermin vor dem 22. Januar einigen. Richter Rosenow hatte kurz vor Weihnachten sogar vorgeschlagen, den seit November laufenden Prozess gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff wegen Vorteilsannahme im Amt einzustellen.
Das Gerichtsverfahren dreht sich um 720 Euro
Wulff und der Filmmanager David Groenewold sind wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung angeklagt. Groenewold war 2008 bei einem gemeinsamen München-Besuch mit Wulff und dessen Ehefrau für Hotelkosten, Mahlzeiten und Kinderbetreuung in Höhe von rund 720 Euro aufgekommen. Später soll Wulff, der damals noch niedersächsischer Ministerpräsident war, für ein Filmprojekt Groenewolds um Unterstützung geworben haben.
Richter sieht keine eindeutigen Beweise
In einer Zwischenbilanz hatte das Gericht vor zwei Wochen die Einschätzung geäußert, es sei nicht beweisbar, dass Wulff von den Zahlungen gewusst habe. Viele der 22 bereits gehörten Zeugen, darunter Hotelmitarbeiter, der Verleger Hubert Burda und Wulffs Ehefrau Bettina, die von ihm getrennt lebt, hatten mit ihren Aussagen den Ex-Bundespräsident gestützt. Seine Verteidiger fordern einen uneingeschränkten Freispruch.
uh/ml (dpa,afp)