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PolitikEuropa

Prozess gegen russischen "Raketenspion"

17. Februar 2022

Der Forschungsstandort Deutschland ist auch ein Ausforschungsstandort. Ein Prozess in München wirft ein Schlaglicht auf die Methoden des russischen Geheimdienstes.

Start der Ariane 5 Rakete am 25. 12. 2021 mit dem James Webb Space Telescope an Bord am Europäischen Weltraumhafen in Kourou in Französisch Guayana
Im Visier russischer Agenten: Neue Materialien für die Ariane-RaketenBild: NASA TV/AFP

Deutschland ist ein dezentral organisiertes Land. Forschung findet in der Fläche statt. Zum Beispiel im Innovationspark Augsburg in Bayern. Zwischen Forschungszentren des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, der Fraunhofer-Gesellschaft und dem Institut für Textiltechnik erhebt sich dort der massive Stahlbetonquader des Instituts für Materialforschung.

Woran in dem erst vor gut einem Jahr bezogenen Gebäude gearbeitet wird, fasst die Universitäts-Webseite in spröder Behördenprosa so zusammen: "Im Bereich der Materialchemie und der Entwicklung polymerer und keramischer Verbundwerkstoffe sowie hybrider Werkstoffverbunde und zu Fragen zur Fertigungstechnologie." Hier entstehen Werkstoffe der Zukunft; Werkstoffe, die auch für die Raumfahrt interessant sind; Werkstoffe, für die sich auch fremde Geheimdienste interessieren.

Davon ist zumindest die Bundesanwaltschaft überzeugt. Am 27. Januar hat sie Anklage gegen den ehemaligen wissenschaftlichen Institutsmitarbeiter Ilnur N. erhoben, wegen "geheimdienstlicher Agententätigkeit". An diesem Donnerstag beginnt in München der Prozess gegen den gebürtigen Russen, den die Boulevardpresse schon als "Raketenspion" tituliert hat. Nach Überzeugung der Ermittler hat der russische Auslandsnachrichtendienst SWR spätestens im Herbst 2019 Kontakt zu dem Angeklagten aufgenommen. Der soll zu einer Zusammenarbeit bereit gewesen sein und sich anschließend regelmäßig mit seinem Führungsoffizier getroffen haben. Bis zu seiner Verhaftung Mitte Juni 2021.

Haft für den Forscher, Immunität für den Agentenführer

Da ist Ilnur N. mit seinem Agentenführer am Nachmittag in der Augsburger Innenstadt unterwegs. Eine Spezialeinheit des Landeskriminalamtes und Beamte des Staatsschutzes nehmen Ilnur N. fest. Der Verfassungsschutz hat den Forscher schon länger im Visier, ihn beobachtet und sein Telefon abgehört. Auf Ilnur N. sind die Staatsschützer über den Führungsoffizier aufmerksam geworden. Den aber müssen sie laufen lassen. Er hat einen Diplomatenpass, ist als Mitarbeiter des russischen Generalkonsulats in München akkreditiert. Und genießt Immunität. Das Auswärtige Amt weist ihn später aus.

Das LinkedIn-Profil von Ilnur N. ist immer noch aktiv. Es zeigt einen jungen Mann mit kurz geschnittenem dunklen Haar und gepflegtem Vollbart in blaukariertem Hemd und Sakko, der ernst in die Kamera schaut. Das Profil verrät, dass der junge Wissenschaftler vier Jahre an der Staatlichen Technischen Universität Moskau "N. E. Bauman" studiert hat, bevor er für seinen Master in Materialwissenschaft 2014 nach Augsburg geht.

Schwere Vorwürfe gegen Ilnur N.: Der Generalbundesanwalt in KarlsruheBild: Uwe Anspach/dpa/picture alliance

Nach seinem Abschuss bleibt er in der Stadt mit den drei Flüssen und arbeitet seit 2018 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an seiner Doktorarbeit. Sein Arbeitsgebiet: Materialien, die extreme Temperaturschwankungen aushalten. Die Bundesanwaltschaft schreibt in ihrer Anklage: "Dem Auftrag des Führungsoffiziers entsprechend gab Ilnur N. bei zahlreichen Treffen Informationen zu Forschungsprojekten aus dem Bereich Luft- und Raumfahrttechnologie, insbesondere den verschiedenen Entwicklungsstufen der europäischen Trägerrakete Ariane, weiter."

2500 Euro: Agentenlohn oder Aufwandsentschädigung

Nach Recherchen der Wochenzeitung "Die Zeit" soll Ilnur N. mehrfach unmittelbar nach den Treffen mit seinem Führungsoffizier Bargeld auf sein Konto eingezahlt haben, insgesamt 2500 Euro. Nach Überzeugung der Karlsruher Ermittler sein Agentenlohn, der auch in der Anklageschrift auftaucht.

Die Anwältin von Ilnur N. hat der "Zeit" die Version des Angeklagten geschildert: Danach hat sich der Führungsoffizier bei ihrem zweiten Treffen in einem Restaurant als Mitarbeiter einer großen Bank ausgegeben, der sich für Raumfahrt interessiere. Und er habe Ilnur N. um einige Fachrecherchen und Übersetzungen gebeten. Der Forscher will lediglich Informationen übergeben haben, die in der Wissenschaft öffentlich zugänglich seien. Angeblich habe der Agentenführer auch die noch unveröffentlichte Doktorarbeit von Ilnur N. haben wollen. Die aber habe er nicht weitergegeben. In dieser Darstellung erscheint Ilnur N. als jemand, der ahnungslos einem freundlichen Landsmann gegen geringe Bezahlung geholfen hat. 

Drei Geheimdienste, 400.000 Mitarbeiter

Das Verfahren wirft ein Schlaglicht auf die Aktivitäten ausländischer Geheimdienste in Deutschland. Der jüngste Verfassungsschutzbericht hält fest: "Neben Spionage gegen Politik und Verwaltung stehen auch innovative Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Fokus von Wirtschaftsspionage fremder Nachrichtendienste."

Die ohnehin gespannten Beziehungen zwischen Deutschland und Russland werden durch Spionagefälle zusätzlich belastetBild: picture-alliance/dpa/K.-D.Gabbert

Als Hauptakteure der gegen Deutschland gerichteten Spionage und Einflussnahme nennen die Verfassungsschützer vier Staaten: Die Russische Föderation, die Volksrepublik China, die Islamische Republik Iran und die Republik Türkei. Die Aktivitäten der russischen Nachrichtendienste in Deutschland bewegten sich seit vielen Jahren unverändert auf hohem Niveau, heißt es weiter. Die Kapazitäten dazu hätten die Geheimdienste jedenfalls. Die Zahl der Mitarbeiter der drei russischen Geheimdienste GRU, SWR und FSB schätzt der Verfassungsschutz auf rund 400.000.

Die Staatsschützer äußern sich auch zu den Methoden der russischen Agenten. Zu denen gehöre auch "harmlos wirkende Kontaktpflege, sogenannte Gesprächsabschöpfung", um Hintergrundwissen zu gewinnen. Das Gericht hat zunächst zwölf Verhandlungstage angesetzt, um herauszufinden, ob Ilnur N. auf so eine harmlos wirkende Kontaktpflege hineinfiel oder bewusst Geheimnisse verriet. Bei einer Verurteilung drohen Ilnur N. bis zu fünf Jahren Haft.