Prozess gegen "Scharia-Polizisten"
9. November 2016Fünf der sieben angeklagten Männer im Alter von 25 bis 34 waren am 3. September 2014 mit orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police" durch die Innenstadt von Wuppertal patrouilliert. Bei ihrem Rundgang hatten sie vor allem junge Muslime vor Gaststätten und Spielhallen angesprochen und sie zum Verzicht auf Glücksspiel und Alkoholkonsum ermahnt. Die fünf selbsternannten "Scharia-Polizisten" müssen sich nun wegen Verstößen gegen das Uniformverbot vor dem Landgericht Wuppertal verantworten, zwei weiteren Männern wird Beihilfe vorgeworfen. Den Hauptangeklagten drohen bis zu zwei Jahre Haft.
Die Wuppertaler Richter wollten die Klage zunächst nicht zulassen, weil sie in den handelsüblichen Warnwesten und der Aufschrift keine einschüchternden oder bedrohlichen Effekte gesehen hatten. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen allerdings erfolgreich Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein.
Nach Ansicht der Richter in Düsseldorf haben die Angeklagten durch die Westen ihre zustimmende Einstellung zur Geltung der Scharia zum Ausdruck gebracht und durch den Zusatz "Police" auch ihren Willen zur Durchsetzung bekundet. Die Ähnlichkeit zur aus islamisch geprägten Ländern bekannten "Religionspolizei" sei beabsichtigt gewesen und habe einschüchternd militant gewirkt.
Ursprünglich sollte in Wuppertal auch der salafistische Prediger Sven Lau auf der Anklagebank sitzen, der als Initiator der Aktion gilt. Das Strafverfahren gegen ihn wurde aber vorläufig eingestellt, weil sich Lau zeitgleich vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung verantworten muss. Bei diesem Verfahren könnte ihn eine höhere Strafe erwarten als bei einer möglichen Verurteilung wegen der "Scharia-Polizei".
djo/sti (afp, dpa, epd)